Starthilfe für Schülerzeitungen
Dresden. Das Sächsische Kultusministerium unterstützt neugegründete Schülerzeitungen wieder mit bis zu 250 Euro Starthilfe. Damit begleicht das Ministerium Rechnungen für beispielsweise Papier, Druck, redaktionelle oder technische Ausrüstung. Die Starthilfe soll unentschlossene Schüler ermuntern, auch eine Zeitung zu gründen. Schülerzeitungen fördern das selbstständige Denken, Organisieren und Gestalten. Die Redakteure engagieren sich zudem im Schulalltag. Bisher haben 33 Schülerzeitungen in Sachsen die Starthilfe vom Kultusministerium erhalten.
Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Für die Starthilfe müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Es müssen Schülerinnen und Schüler sein, die für die Zeitung verantwortlich sind; einzige Ausnahme bilden Grund- und Förderschulen. Und dem Antrag auf Starthilfe muss eine inhaltliche und finanzielle Planung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben der ersten Ausgabe beigelegt werden.
Über die Vergabe der Zuschüsse entscheidet eine Jury aus Vertretern des Kultusministeriums, der "Jugendpresse Sachsen e.V. " und der "Jungen Medienmacher Sachsen e.V.
Antrag:
Das Antragsformular ist als pdf-Datei:
http://www.sachsen-macht-schule.de/Starthilfe
Die Unterlagen und Nachweise zusammen mit dem "Antrag auf Starthilfe" einsenden an:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Referat 36/ Herr Köhler
Postfach 100910
01097 Dresden
Einsendeschluss ist der 15. Mai 2007.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 18.03.2007 - 20:00Uhr | Zuletzt geändert am 18.03.2007 - 20:00Uhr
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