St.-Carolus-Schlaflabor erneut als eine der führenden deutschen Einrichtungen zertifiziert

St.-Carolus-Schlaflabor erneut als eine der führenden deutschen Einrichtungen zertifiziert

Görlitz, 6. März 2024. Das Schlaflabor des St.-Carolus-Krankenhauses wurde erneut bestätigt für die Liste der über 300 Schlaflabore, die von der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin offiziell zertifiziert sind. Schnarchen, nächtliche Atemaussetzer oder Luftnot können für die Betroffenen nicht nur sehr belastend sein, sondern auch auf medizinische Probleme hinweisen, die einer Behandlung bedürfen. Im Schlaflabor der Schlafmedizinischen Klinik führt ein erfahrenes Team Untersuchungen mit Patientinnen und Patienten durch, um basierend darauf Therapieempfehlungen zu geben, einschließlich solcher, die zu Hause umgesetzt werden können. Die Behandlungsstrategie wird je nach individueller Diagnose entweder im Krankenhaus oder durch Überweisung an spezialisierte schlafmedizinische Einrichtungen fortgesetzt.

Tagsüber auch immer müde, aber nachts wach?

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Wann eine Schlaflaboruntersuchung notwendig ist und wie vorbeugende Maßnahmen helfen können

Wann eine Schlaflaboruntersuchung notwendig ist und wie vorbeugende Maßnahmen helfen können

Auch wichtig: Keine gegenseitig Ablenkung

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In besagtem Schlaflabor werden jährlich ungefähr 800 Patienten untersucht, darunter auch Berufskraftfahrer, die aufgrund von Vorfällen mit Sekundenschlaf einer schlafmedizinischen Evaluation unterzogen werden müssen. Das Patientenklientel des Schlaflabors umfasst sowohl Männer als auch Frauen, während Kinder nur selten dazugehören. Häufig sind es die Lebens- oder Bettpartner, die Unregelmäßigkeiten im Schlafverhalten bemerken. Besondere Aufmerksamkeit erfordern Symptome wie ausgeprägte Atemaussetzer, die ein ernstzunehmendes Anzeichen für pathologische Zustände sein können. Ein bekannter Risikofaktor für die Entwicklung von Schlafapnoe-Syndromen ist beispielsweise Adipositas.


Doch wann ist die Behandlung in einem Schlaflabor sinnvoll? Einige weitere Indikatoren seien hier erwähnt: Nächtliche Atemaussetzer und Luftnot, schwer einstellbarer Bluthochdruck, ausgeprägte Ein- und Durchschlafstörungen, eine ausgeprägte unerklärbare Schlafneigung am Tag, Sekundenschlaf bei Führen eines Fahrzeuges und nächtliche Verhaltensstörungen wie Schlafwandeln oder Schreien sollten Anlass sein, eine entsprechende Therapie in Erwägung zu ziehen. Bevor dieser Schritt gegangen wird, sollten jedoch einige „Schlaf-Tipps” ausprobiert werden. Dazu begegnet einem der Begriff Schlafhygiene immer wieder, der jedoch nichts mit Bett-Hygiene im eigentlichen Sinne zu tun hat, wie sie z.B. durch Matratzenschoner unterstützt wird. Er umschreibt verschiedene Regeln für einen besseren Schlaf, wie sie beispielsweise auch bei der Behandlung von Insomnie zum Einsatz kommen. Wer Schlafprobleme hat, kann sie also als eine Art Erste-Hilfe verwenden.


Bedeutung eines geregelten Schlafrhythmus und die richtige Bett-Nutzung für eine erholsame Nacht


Die meisten Menschen benötigen nach einem 16-stündigen Tag etwa acht Stunden Schlaf, und ein konstanter Schlafrhythmus hilft dabei, leichter einzuschlafen und durchzuschlafen. Der Grund hierfür ist, dass der Körper bei einem geregelten Zeitplan lernt, zu bestimmten Zeiten das Schlafhormon Melatonin zu produzieren, welches den Körper auf die Nachtruhe vorbereitet. Zudem steigt der sogenannte Schlafdruck kontinuierlich an, je länger man wach bleibt.


Das Bett sollte primär dem Schlaf und einigen wenigen anderen entspannenden Aktivitäten vorbehalten bleiben. Tätigkeiten wie Arbeiten, Essen oder Fernsehen sollten in anderen Räumen stattfinden. Wenn man im Bett auch andere Dinge tut, assoziiert das Gehirn es mit Wachheit, was dem Einschlafen abträglich ist. Schlaf erzwingen funktioniert selten gut. Vielmehr fördert es den Schlaf, den Abend ruhig ausklingen zu lassen, eventuell unterstützt durch ein beruhigendes Abendritual wie eine Dusche. Ins Bett zu gehen, sollte man erst dann, wenn man tatsächlich müde ist, um lange Wachphasen zu vermeiden. Weniger, aber dafür tiefer und ununterbrochener Schlaf kann sogar vorteilhafter sein.


Einfluss von Licht, Koffein und Abendmahlzeiten auf den Schlaf: Tipps für eine bessere Nachtruhe


Licht jeglicher Art kann Wachheit fördern, wobei einige Personen darauf sensibler reagieren als andere. Daher kann der Einsatz von gedämpftem Licht am Abend in allen Räumlichkeiten förderlich sein. Das Thema "Blaulicht" ist hierbei besonders relevant: Spezifische Rezeptoren in der Netzhaut sind empfindlich für kurzwelliges Licht, welches die Produktion des Schlafhormons Melatonin hemmt und somit zu einem unruhigeren Schlaf führt. Ein weiterer Punkt ist, dass der Wecker am Morgen in jedem Fall klingelt, sodass es wenig bringt, abends oder nachts über die verbleibende Zeit bis zum Weckerklingeln zu grübeln. Untersuchungen haben ergeben, dass Personen, die eine Uhr in unmittelbarer Nähe hatten, länger zum Einschlafen benötigten und vor dem Einschlafen größere Sorgen hatten.


Es wird empfohlen, ungefähr acht Stunden vor dem Zubettgehen kein Koffein mehr zu sich zu nehmen. Der Körper benötigt durchschnittlich vier Stunden, um die Hälfte des aufgenommenen Koffeins abzubauen. Die um 16 Uhr konsumierte Tasse Kaffee beeinflusst - bei einer Bettgehzeit von etwa 23 Uhr - den Schlaf also theoretisch nicht, da sieben Stunden zur Verarbeitung zur Verfügung stehen. Ferner kann eine üppige Abendmahlzeit die Körpertemperatur erhöhen, da der Verdauungsprozess den Körper von innen aufwärmt. Dies kann das Einschlafen erschweren, da sich die Körpertemperatur in der Nacht normalerweise um etwa ein Grad verringert. Zudem kann spätes Essen zu einem unangenehmen Völlegefühl führen.


Wer diese Tipps befolgt, kann vielleicht eine stationäre Schlaftherapie vermeiden. Sollte sie doch erforderlich sein, muss zunächst eine Vorstellung beim Hausarzt erfolgen, der eine Überweisung zum Facharzt ausstellt. Weitere Schritte können Betroffene unter der Telefonnummer (03581) 72-1185 direkt im St. Carolus Krankenhaus Görlitz erfragen.

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  • Erstellt am 06.03.2024 - 10:58Uhr | Zuletzt geändert am 06.03.2024 - 14:33Uhr
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