Unklarheit bei Spenden an Hartz-IV-Empfänger
Görlitz-Zgorzelec. Nach wie vor gibt es keine klaren Informationen der Bundesanstalt für Arbeit zur Verrechnung von Spenden oder Hilfegeldern bei Hartz IV Empfängern, die von der Augustflut 2010 betroffen sind. Nach Aussage des Landkreises Görlitz sollen bis zu 1.500 Euro anrechnungsfrei sein. Darüber hinaus gehende Geldzuweisungen sollen dann mit den Hartz IV Regelsätzen verrechnet werden.
Klare Regeln gefordert
Eine konkrete schriftliche Reglung liegt auch dazu nicht vor. Zurzeit ist daher immer noch davon auszugehen, dass alle über dem Regelsatz liegenden Geldzuwendungen quasi als „Einkommen“ die Bedürftigkeit mindern und gegengerechnet werden.
„Ein skandalöser Zustand, fast sechs Wochen noch der Flut können wir immer noch keine Spenden oder Hilfen an betroffene Hartz IV Empfänger ausgeben, ohne Gefahr zu laufen, dass diese sofort wieder von der Arbeitsagentur einkassiert werden“, kritisiert der Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick, der zugleich eine klare Botschaft hat: „Ich erwarte von der Bundesanstalt für Arbeit eine schnelle und klare Regelung, die für die ohnehin nicht vermögenden Hartz IV Empfänger die Entgegennahme von Spenden und Hilfen zulässt und sie nicht gegenüber anderen Betroffenen schlechter stellt!“
Kommentar
Dass eine Verwaltung - auch wenn der Laden schick Bundesagentur für Arbeit heißt, bleibt er doch eine Anstalt, nämlich eine öffentlichen Rechts - gewöhnlich etwas langsamer mahlt, ist ja akzeptiert - wenn aber statt Sinnhaftigkeit Blödsinn produziert wird, dann ist das nicht akzeptabel.
Der Hartz-Vierer, der Flutschäden anteilig oder ganz aus Spenden oder staatlichen Hilfen ersetzt bekommt, wird doch nicht besser gestellt als vorher, sondern es wird ein Ausgangszustand wieder hergestellt. An der Flut hat der einzelne Betroffene keine Schuld, deshalb ist es gesellschaftlich akzeptiert, dass in schwerwiegenden Fällen Vater Staat den materiellen Schaden lindert. Mit welchem Recht will die Bundesarbeitsagentur diese Gelder "verrechnen", also einkassieren?
Ebenso widersinnig ist es, die Fluthilfe bei diesem Personenkreis, der am unteren Ende der EInkommensskala steht, auf 1.500 Euro zu limitieren.
Hier muss die Bundesagentur für Arbeit schnell Klarheit schaffen,
mein Ihr Fritz R. Stänker
Stichwörter
Lesermeinungen (1)Auszahlung zweckbinden
Von Hermann Schwiebert am 16.09.2010 - 14:46Uhr
Herr Stänker hat das richtig dargestellt.
Vor der Flut mussten Hartz-IV-Empfänger ihr Vermögen nicht mit den Zuwendungen verrechnen lassen, warum jetzt. Die "Flutgelder" müssen zweckgebunden ausgezahlt werden, quittierte Rechnungen sollten als Nachweis genügen. Dann hat auch die ARGE keinen Zugriff.
Sonst saniert sich die ARGE aus Spendengeldern, oder wie?
Weitere Artikel-
Görlitzer Neiße-Bad öffnet am 9. Februar wieder für Besucher
Görlitz, 4. Februar 2026. Das Görlitzer Neiße-Bad öffnet am 9. Februar 2026 um ...
-
Via Sacra: INTERREG-Projekt vernetzt Pilgerwege im Dreiländereck
Görlitz, 28. Januar 2026. Im Internationalen Begegnungszentrum St. Marienthal in Ostritz endete...
-
Votum zur Farbgestaltung des Stadthallenanbaus liegt vor
Görlitz, 21. Januar 2026. Die Stadtverwaltung hat die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur...
-
Lions Club Görlitz spendete 2025 fast 25.000 Eur
Görlitz, 13. Januar 2026. Der Lions Club Görlitz hat im Jahr 2025 insgesamt 24.799,35 Euro...
-
Görlitz 2026: Termine und Veranstaltungen im Jahresüberblick
Görlitz, 5. Januar 2026. Die Europastadt an der Neiße veröffentlicht ihr Jahresprogr...
- Quelle: red | Fritz Rudolph Stänker
- Erstellt am 15.09.2010 - 15:42Uhr | Zuletzt geändert am 15.09.2010 - 15:59Uhr
Seite drucken
