Unklarheit bei Spenden an Hartz-IV-Empfänger

Görlitz-Zgorzelec. Nach wie vor gibt es keine klaren Informationen der Bundesanstalt für Arbeit zur Verrechnung von Spenden oder Hilfegeldern bei Hartz IV Empfängern, die von der Augustflut 2010 betroffen sind. Nach Aussage des Landkreises Görlitz sollen bis zu 1.500 Euro anrechnungsfrei sein. Darüber hinaus gehende Geldzuweisungen sollen dann mit den Hartz IV Regelsätzen verrechnet werden.

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Klare Regeln gefordert

Eine konkrete schriftliche Reglung liegt auch dazu nicht vor. Zurzeit ist daher immer noch davon auszugehen, dass alle über dem Regelsatz liegenden Geldzuwendungen quasi als „Einkommen“ die Bedürftigkeit mindern und gegengerechnet werden.

„Ein skandalöser Zustand, fast sechs Wochen noch der Flut können wir immer noch keine Spenden oder Hilfen an betroffene Hartz IV Empfänger ausgeben, ohne Gefahr zu laufen, dass diese sofort wieder von der Arbeitsagentur einkassiert werden“, kritisiert der Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick, der zugleich eine klare Botschaft hat: „Ich erwarte von der Bundesanstalt für Arbeit eine schnelle und klare Regelung, die für die ohnehin nicht vermögenden Hartz IV Empfänger die Entgegennahme von Spenden und Hilfen zulässt und sie nicht gegenüber anderen Betroffenen schlechter stellt!“


Kommentar

Dass eine Verwaltung - auch wenn der Laden schick Bundesagentur für Arbeit heißt, bleibt er doch eine Anstalt, nämlich eine öffentlichen Rechts - gewöhnlich etwas langsamer mahlt, ist ja akzeptiert - wenn aber statt Sinnhaftigkeit Blödsinn produziert wird, dann ist das nicht akzeptabel.

Der Hartz-Vierer, der Flutschäden anteilig oder ganz aus Spenden oder staatlichen Hilfen ersetzt bekommt, wird doch nicht besser gestellt als vorher, sondern es wird ein Ausgangszustand wieder hergestellt. An der Flut hat der einzelne Betroffene keine Schuld, deshalb ist es gesellschaftlich akzeptiert, dass in schwerwiegenden Fällen Vater Staat den materiellen Schaden lindert. Mit welchem Recht will die Bundesarbeitsagentur diese Gelder "verrechnen", also einkassieren?

Ebenso widersinnig ist es, die Fluthilfe bei diesem Personenkreis, der am unteren Ende der EInkommensskala steht, auf 1.500 Euro zu limitieren.

Hier muss die Bundesagentur für Arbeit schnell Klarheit schaffen,

mein Ihr Fritz R. Stänker

Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Auszahlung zweckbinden

Von Hermann Schwiebert am 16.09.2010 - 14:46Uhr
Herr Stänker hat das richtig dargestellt.

Vor der Flut mussten Hartz-IV-Empfänger ihr Vermögen nicht mit den Zuwendungen verrechnen lassen, warum jetzt. Die "Flutgelder" müssen zweckgebunden ausgezahlt werden, quittierte Rechnungen sollten als Nachweis genügen. Dann hat auch die ARGE keinen Zugriff.

Sonst saniert sich die ARGE aus Spendengeldern, oder wie?

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  • Quelle: red | Fritz Rudolph Stänker
  • Erstellt am 15.09.2010 - 15:42Uhr | Zuletzt geändert am 15.09.2010 - 15:59Uhr
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