Jugendamt ruft erneut zur Bewerbung für Jugendschöffen auf
Görlitz, 3. August 2023. In den Amtsgerichtsbereichen Görlitz und Weißwasser werden weiterhin männliche Bewerber gesucht, die das Amt des Jugendschöffen ausüben möchten. Trotz eines Aufrufs im Frühjahr 2023 konnte das Jugendamt die erforderliche Anzahl nicht erreichen.
Symbol der Gerechtigkeit - ein Aufruf für neue Jugendschöffen.
Foto: Sang Hyun Cho from Pixabay
Männliche Bewerber dringend benötigt
Die gesuchten Bewerber sollen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 zur Verfügung stehen. Sie müssen im Landkreis Görlitz (Stadtgebiet Görlitz und Gebiet des ehemaligen Niederschlesischen Oberlausitzkreises) wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, sind von der Wahl ausgeschlossen. Ebenso können hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige sowie Religionsdiener nicht gewählt werden.
Anforderungen an die Bewerber
Zu den Anforderungen an die Jugendschöffen zählen unter anderem soziale Kompetenz, Lebenserfahrung, Menschenkenntnis, Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und ein gereiftes Urteilsvermögen. Sie müssen Beweise würdigen und eine gesundheitliche Eignung für den teilweise anstrengenden Sitzungsdienst mitbringen. Erfahrungen in der Jugenderziehung sowie erzieherische Fähigkeiten sind erwünscht, juristische Kenntnisse hingegen nicht erforderlich.
Die Rolle des Jugendschöffen ist mit der des Berufsrichters gleichgestellt. Sie tragen somit eine hohe Verantwortung, da jede Verurteilung und jedes Strafmaß eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erfordert.
Bewerbungsverfahren und weitere Informationen
Interessierte Bewerber können das Bewerbungsformular bis zum 20. August 2023 an das Jugendamt – Jugendschöffenwahl des Landratsamtes Görlitz senden. Das Bewerbungsformular ist unter diesem Link verfügbar und muss handschriftlich unterschrieben sein. Alternativ kann das Formular per Post a:
Landratsamt Görlitz
Jugendamt – Jugendschöffenwahl
PF 30 01 52
02806 Görlitz
oder per E-Mail an jugendschoeffen@kreis-gr.de gesendet werden. Ausgedruckte Formulare liegen auch in den Bürgerbüros des Landkreises Görlitz aus.
Telefonische Rückfragen sind unter der Rufnummer 03581 663-2994 möglich. Für weitere Informationen können Interessierte hier klicken.
Bitte beachten Sie, dass keine Eingangsbestätigung für die Bewerbung versandt wird. Nach der Entscheidung im Jugendhilfeausschuss kann die Aufnahme in die Vorschlagsliste in den Räumen des Landratsamtes Görlitz, Bahnhofstraße 24 in 02826 Görlitz, eingesehen werden. Der genaue Zeitpunkt wird rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.
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- Quelle: red / Landratsamt Görlitz
- Erstellt am 27.07.2023 - 18:30Uhr | Zuletzt geändert am 03.08.2023 - 16:05Uhr
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