Görlitzer Kita- und Schulplanung nicht geheim
Görlitz, 16. März 2018. Die Stadtverwaltung Görlitz hat einer Behauptung, die in der Sächsischen Zeitung zur Kita- und Schulplanung aufgestellt wurde, widersprochen. Sie nimmt dabei Bezug auf einen Artikel in der heutigen Ausgabe, der auf Seite 9 unter der Überschrift "Kita-Studie kommt jetzt doch in den Stadtrat" erschienen ist und stellt klar, dass die Behauptung, wonach die durch die Verwaltung erstellte Analyse zur Entwicklung des Bedarfs von Kita- und Schulplätzen erst auf öffentlichen Druck hin – beginnend mit der Berichterstattung ab dem 13. März 2018 in der Sächsischen Zeitung – auf die Tagesordnung des Stadtrates am 22. März 2018 gesetzt worden sei, falsch ist.
Abbildung: Der Giebel des Neuen Rathauses, erbaut in den Jahren 1902 bis 1903, auf der Westseite des Görlitzer Untermarktes
Oberbürgermeister hatte Öffentlichkeit bereits zugesagt
Bereits in der Stadtratssitzung vom 1. März 2018 hatte der Görlitzer Oberbürgermeister Siegfried Deinege im öffentlichen Teil der Sitzung auf Nachfrage von Stadtrat Thorsten Ahrens (Linkspartei), wann denn die Analyse öffentlich vorgestellt werde, dies für die Stadtratssitzung am 22. März 2018 zugesagt. So steht es auch im Protokoll.
Gesagt, getan: Oberbürgermeister Deinege hat dann zusagegemäß den Tagesordnungspunkt "Aktueller Stand Planung Kita und Schule, Berichterstattung: Dr. Zimmermann" in seinen Entwurf der Tagesordnung für die Stadtratssitzung vom 22. März 2018 aufgenommen und diesen dem Ältestenrat am 12. März 2018 in Vorbereitung auf diese Stadtratssitzung vorgelegt. Das ist die übliche Vorgehensweise und wurde auch in diesem Fall so gehandhabt. Es ist also falsch, dass der besagte Tagesordnungspunkt – wie von der Sächsischen Zeitung im oben genannten Beitrag behauptet – erst auf Druck der Öffentlichkeit in die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung aufgenommen wurde.
Verfahrensweg wurde eingehalten
In Bezug auf das Verfahren, wie komplexe Informationen der Verwaltung an die Stadträte in nichtöffentlicher Sitzung vor einer öffentlichen Stadtratssitzung beraten werden, merkt die Görlitzer Stadtverwaltung an: Laut Sächsischer Gemeindeordnung sollen die Stadtratsmitglieder insbesondere in den Ausschüssen die Möglichkeit haben, vorgetragene Informationen unvoreingenommen und mit gebotener Sachlichkeit zu prüfen und zu diskutieren, unbeeinflusst von einer vermuteten Publikumswirksamkeit oder durch eine bekannt gewordene Meinungsbildung. Die Stadtverwaltung Görlitz hat aus diesem Grund die besagte Analyse erst im Verwaltungsausschuss vorgestellt und erläutert und dann – auf Bitten der Ausschussmitglieder – den Fraktionen des Stadtrates zugeschickt.Deshalb verwahrt sich die Stadtspitze mit Oberbürgermeister Siegfried Deinege und Bürgermeister Dr. Michael Wieler dagegen, dass die Analyse, ihre Rückschlüsse und eine Folgenabschätzung hätten "geheim" und ohne öffentliche Beteiligung bleiben sollten. In einer Mitteilung vom Tage heißt es: "Nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zur Darstellung von Inhalten von solcher Wichtigkeit wie der Schul- und Kitaplanung und der freien Entscheidungsfindung der Stadträte lassen sich Lösungen im Sinne der Bürger der Stadt Görlitz finden." Die Stadtverwaltung Görlitz hält daran fest, die Analyse zur Entwicklung des Bedarfs von Kita- und Schulplätzen in Görlitz am 22. März 2018 im Stadtrat öffentlich zu beraten.
Wunschdenken?
Von Seensüchtiger am 26.03.2018 - 17:40Uhr
"Nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ... lassen sich Lösungen im Sinne der Bürger der Stadt Görlitz finden." Dann schauen wir mal in die gesetzlichen Grundlagen.
Herr Dr. Wieler begründete die vorläufige Nichtöffentlichkeit der Studie im Wesentlichen mit der Aussage, dass Fragen oder Themen, die in einer Beschlussfassung münden, nichtöffentlich vorzuberaten seien. Dies trifft für Beschlussvorlagen in den Ausschüssen des Stadtrats zu. An einer solchen fehlt es dem TOP 3 der letzten Stadtratssitzung. Zu diesem hatte der Stadtrat keinen Beschluss zu fassen, nur dann wäre die dazugehörige Vorberatung nichtöffentlich. Zwar ist es den Stadträten und der Verwaltung unbenommen, sich zu nichtöffentlichen Beratungen zu treffen und/oder inhaltliche Beiträge zur Stadtratssitzung vorzubereiten, im Falle der Verwaltung wird dies die Regel sein. Gelangen diese als Tagesordnungspunkt in die Ausschüsse, sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen zwingend. Sorge um eine öffentliche Anteilnahme am Thema genügen nicht, es in den nichtöffentlichen Teil zu verlagern. Nur die Gefährdung des öffentlichen Wohls als auch die berechtigten Interessen Einzelner erforden eine nichtöffentliche Behandlung. Weder das öffentliche Wohl war gefährdet, noch ging es um Personal- oder Steuersachen oder das Bekanntwerden persönlicher Verhältnisse. Politische Ermessensentscheidungen sind in der Frage der Öffentlichkeit eines Gegenstandes der TO unzulässig. Seltsamerweise ist die Tagesordnung der Sitzung des Verwaltungsausschusses wegen nötiger "Aktualisierungen" aus dem Netz verschwunden. Das trifft auch für die Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 1. März zu.
"Laut Sächsischer Gemeindeordnung sollen die Stadtratsmitglieder insbesondere in den Ausschüssen die Möglichkeit haben, vorgetragene Informationen unvoreingenommen und mit gebotener Sachlichkeit zu prüfen und zu diskutieren, unbeeinflusst von einer vermuteten Publikumswirksamkeit oder durch eine bekannt gewordene Meinungsbildung." Dieser Formulierung sollte schon eine Quellenangabe folgen.
Dann haben wir aber noch lange nicht davon gesprochen, was Lösungen im Sinne der Görlitzer Bürger sein könnten. Auf einen prognostizierten Zuwachs von z. B. knapp 300 Schülern mehr an den städtischen Gymnasien sollen diese laut dem Papier Möglichkeiten in den eigenen Häusern prüfen und im Umland nach Kapazitäten suchen. Es kam Zeit, aber kein Rat.
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- Erstellt am 16.03.2018 - 18:51Uhr | Zuletzt geändert am 16.03.2018 - 19:30Uhr
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