Görlitz braucht Wahlhelfer zur Bundestagswahl

Görlitz, 23. Februar 2017. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Die Vorbereitungen laufen bereits, nicht nur auf der politischen Bühne, sondern auch in organisatorischer Hinsicht. Um einen vorschriftsgemäßen und reibungslosen Wahlablauf zu sichern, braucht die Stadt Görlitz an diesem Wahlsonntag rund 350 Wahlhelfer und -helferinnen, die ehrenamtlich in einem Wahllokal eines allgemeinen Wahlbezirkes oder in einem Briefwahllokal tätig werden.
Abbildung: Detail der Görlitzer Jägerkaserne.

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Bereitschaftserklärung zum Download

In einem Wahllokal beaufsichtigen die Wahlhelfer das Wahlgeschehen und sorgen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Nach Ablauf der Wahlzeit wird um 18 Uhr gemeinsam das Wahlergebnis im jeweiligen Wahlbezirk ermittelt. Die Wahlhelfer werden dabei von erfahrenen Mitarbeitern der Stadtverwaltung Görlitz begleitet.

Für den Wahltag teilt der Wahlvorsteher die Mitglieder des Wahlvorstandes in einen Vormittags- und einen Nachmittagsdienst ein. Außerdem werden ab 18 Uhr alle Mitglieder des Wahlvorstands zur Stimmauszählung und zur Ergebnisfeststellung erwartet.

In einem Briefwahllokal, das voraussichtlich in der Jägerkaserne auf der Hugo-Keller-Straße 14 eingerichtet wird, zählen die Wahlhelfer die per Briefwahl abgegebenen Stimmen aus. Wenngleich die Mitglieder der Briefwahlvorstände bereits ab dem Nachmittag zur Zulassung der Wahlbriefe zusammentreten, beginnt die Ermittlung des Wahlergebnisses im Briefwahlbezirk ebenfalls erst ab 18 Uhr.

Der Einsatz wird entsprechend honoriert, indem ein Erfrischungsgeld für den Wahltag gewährt wird. Dies beträgt mindestens 35 Euro für den Vorsitzenden und je mindestens 25 Euro für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes.

Voraussetzung für die Übernahme der ehrenamtlichen Wahlhelfertätigkeit ist eine Wahlberechtigung zur Bundestagswahl. Insofern ist es erforderlich, dass die Wahlhelfer das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik eine Wohnung innehaben oder sich sonst in Deutschland gewöhnlich aufhalten.

Wer die Kriterien erfüllt und Interesse an dieser verantwortungsvollen Aufgabe hat, kann gern mitmachen. Dazu muss zuerst eine Bereitschaftserklärung eingereicht werden, deren Formular zum Download bereitsteht.

Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Download Wahlhelfer-Formular

Von Peter Silie am 10.04.2017 - 11:36Uhr
Der Link funktioniert nicht, bitte korrigieren.
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  • Erstellt am 24.02.2017 - 15:18Uhr | Zuletzt geändert am 12.04.2017 - 04:39Uhr
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