Forschungsauftrag 3007

Görlitz, 14. Februar 2007. Wie spätere Generationen unser Handeln interpretieren, ist Gegenstand eines im Jahre 3007 formulierten Forschungsauftrages, der helfen soll zu verstehen, wie die Menschen in unserer Region vor 1.000 Jahren lebten.
Abbildung: Reichertstraße Görlitz, 13. Februar 2007

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Das Wohnraum-Phänomen

Quellenlage:

Aus als gesichert geltenden Quellen ist bekannt, dass einer bestimmten Kaste der Gesellschaft, die sich selbst als „Hartz-Vierer“ bezeichnete, nur begrenzt Wohnraum zugebilligt wurde. Es handelte sich dabei um Menschen, die am Erwerbsprozess nicht oder nur ungenügend teilnahmen.

Bisherige Forschungen gingen davon aus, dass eine allgemeine Wohnungsknappheit dazu führte, diesen Menschen, die ja bereits auf Kosten der Allgemeinheit lebten, besonders wenig Wohnfläche zuzugestehen. So kam es vor, dass in Wohnungen einzelne Zimmer verschlossen wurden, was paradoxerweise wiederum ungenutzte Wohnfläche erzeugte. Belegt ist ein Fall aus der Stadt Löbau.

Möglicherweise sah man damals in solchem Vorgehen auch die Möglichkeit, durch die Verschlechterung der alltäglichen Lebenssituation Druck auf die Menschen auszuüben, einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen. Anzunehmen ist aber, dass derartige Tätigkeiten wegen des hohen Standes der Produktivität und nicht zuletzt wegen verbreiteter Vorurteile für diese Kaste gar nicht verfügbar waren. Dieser Umstand hätte repressive Maßnahmen ad absurdum geführt.

Hinzu kommt: Neuere Funde aus Görlitz stellen die Theorie der knappen Wohnfläche infrage. Es handelt sich dabei um aus dem Jahr 2007 datierte Dokumentationen die belegen, dass intakte Wohngebäude vernichtet wurden. Insofern entsteht ein Widerspruch zwischen der Wohnflächenbeschränkung für die „Hartz-Vierer-Kaste“ und einem Wohnflächenüberfluss.

Forschungsauftrag:

Erforscht werden soll nun, was die Menschen jener Zeit dazu bewogen hat, einesteils Wohnraum zu zerstören, andererseits Artgenossen in ihrem Wohnraum zu beschränken.

Besonderes Augenmerk ist dabei zu legen auf die Tatsache, dass ein so genannter Wohnungsmarkt bestand, der über Angebot und Nachfrage, begleitet von einem umfänglichen gesetzlichen Regelwerk, die Mietpreise regelte. Ebenfalls herauszuarbeiten ist, weshalb kapitalorientierte Regelmechanismen bei der „Hartz-Vierer-Kaste“ außer Kraft gesetzt wurden, denn hier erfolgte die Begrenzung primär an der Wohnfläche und erst sekundär an den Wohnkosten.

In die Überlegungen einbezogen werden soll, weshalb die Menschen ihre angestammten Siedlungen in den Städten überhaupt verließen, um auf freier Fläche Einzelhäuser zu erreichten. Schließlich führte das zum „Leerstandseffekt“ als einer möglichen Ursache der Wohnraumvernichtung und zu Landschaftsverbrauch. Auch ist zu klären, weshalb zu Zeiten teurer Energie diese energetisch ungünstige Einzelhaus-Bauweise bevorzugt wurde. Zu betrachten ist auch, warum der Staat diese Umsiedlungen begünstigte, zumal sie zur Entvölkerung der Städte wesentlich beitrug.

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  • Quelle: /FRS | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 14.02.2007 - 09:40Uhr | Zuletzt geändert am 13.10.2019 - 08:30Uhr
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