Mitarbeiten im Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG)

Sachsen, 11. Februar 2014. Für Annett Winkler ist es genau das Richtige:"Ich habe immer gedacht, die Arbeit im Kinderheim wäre nichts für mich, aber jetzt merke ich: Das ist genau mein Ding! Der Freiwilligendienst ermöglicht mir einen Neubeginn und gibt mir das Gefühl, gebraucht zu werden." Annett Winkler arbeitet mit im Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) in Ostsachsen, genauer gesagt im AWO Kinder- und Jugendheim "Haus Engelhardt" in Strehla.

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Aufwandsentschädigung gilt nicht als Einkommen

Der "Freiwilligendienst aller Generationen" (FdaG) gibt unabhängig vom Lebensalter die Möglichkeit, sich sozial und für das Gemeinwohl zu engagieren. Die freiwilligen Teilnehmer bereichern mit ihrer Erfahrung das Leben in sozialen Einrichtungen und unterstützen bei zusätzlichen Angeboten. Dabei können sie neue Tätigkeiten ausprobieren, praktische Kenntnisse sammeln und sich vielleicht sogar beruflich neu ausrichten.

Bei der AWO Sachsen kann man sich vor allem in sozialen Einrichtungen engagieren, so in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, in der Pflege- oder Altenhilfe, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und in anderen gemeinwohlorientierten Einrichtungen.

Wer als Freiwilliger oder Freiwillige dabei sein will, muss volljährig sein und die Schule bzw. Berufschule hinter sich haben. Interessant ist der FdaG besonders für alle, die sich in persönlichen oder beruflichen Übergangssituationen befinden: Arbeitsuchende, Erwerbsgeminderte, Teilzeitbeschäftigte, während der Elternzeit und wer in einen neuen Beruf hineinschnuppern möchte.

Der Freiwilligendienst aller Generationen dauert zwischen sechs und höchstens 24 Monate. Pro Woche können zwischn acht und 20 Stunden als Dienstzeit vereinbart werden. Starten kann man jederzeit.

Als Freiwilliger erhält man eine Aufwandsentschädigung, die 150 Euro monatlich beträgt, wenn 20 Wochenstunden gearbeitet wird. Bei weniger Stunden reduziert sich der Betrag entsprechend. Gut zu wissen: Diese Entschädigung ist kein Einkommen und bleibt bei Arbeitslosengeldbeziehern im ALG I und ALG II anrechnungsfrei.

"Die Freiwilligen werden während des gesamten Einsatzes intensiv begleitet", verspricht die AWO Sachsen. Feste Ansprechpartner beim Träger und in der Einsatzstelle sollen bei Fragen und Problemen Unterstützung leisten. Außerdem bietet die AWO neben Bildung und Qualifizierung regelmäßige Austauschmöglichkeiten mit anderen Freiwilligen sowie zwischen Freiwilligen, Träger und Einsatzstelle.

Interessiert?
Fragen beantworten gern:

Magdaléna Hovancová
Tel. 0351 - 27 23 19 04
E-Mail magdalena.hovancova@awo-sachsen.de

Doreen Reck
Tel. 0351 - 27 23 19 04
E-Mail: doreen.reck@awo-sachsen.de

Mehr:
http://www.awo-sachsen.de

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  • Quelle: red | Foto: AWO Sachsen
  • Erstellt am 11.02.2014 - 09:50Uhr | Zuletzt geändert am 11.02.2014 - 09:50Uhr
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