Sächsische Justiz startet Rechtsverkehr Online
Dresden. Ab dem 1. November 2006 können beim Registergericht Dresden Anmeldungen zum Handelsregister elektronisch eingereicht werden. Das gilt auch für Anmeldungen zur Eintragung im Genossenschaftsregister und sonstige Schriftstücke (wie beispielsweise Jahresabschlüsse) für das Handels- und Genossenschaftsregister. Die anderen beiden sächsischen Registergerichte in Leipzig und Chemnitz richten das elektronische Gerichtspostfach ab dem 15. November bzw. dem 1. Dezember 2006 ein.
Zuerst beim Registergericht Dresden elektronische Anmeldungen zum Handelsregister möglich
Ganz scheinen die Papierberge gewohnten Jusitizbeamten der elektronischen Variante noch nicht zu trauen, denn bis zum 31. Dezember 2006 müssen alle Anmeldungen zusätzlich in Papierform eingereicht werden.
Zu früh haben sich die Sachsen mit der Sache nicht befasst, denn schon ab dem 1. Januar 2007 müssen Register-Anmeldungen aufgrund eines dann in Kraft tretenden Bundesgesetzes (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister, EHUG) ausschließlich in elektronischer Form erfolgen.
Justizminister Geert Mackenroth begrüßte die Neuerung mit den Worten: "Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Registerverfahren stellt einen Meilenstein der Justizmodernisierung dar. Die sächsische Justiz ermöglicht damit Bürgern, Notaren, Rechtsanwälten und Unternehmen einen schnellen und sicheren Zugang zu den Registergerichten. Die elektronische Form beschleunigt überdies die Verfahren und steigert die Effizienz. "
Recht hat er, der Justizminister, denn benötigten die Gerichte in Zeiten des Papierregisters mehrere Wochen für die Antragsbearbeitung, so hat die elektronische Registerführung in Sachsen diese Bearbeitungszeit erheblich verringern können. Die elektronische Antragstellung wird zu einer weiteren Verkürzung führen.
Voraussetzungen:
Handelsüblicher PC mit Internetanschluss,
auf dem das Programm "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" installiert ist.
Lizenzkostenfreier Download:
http://www.justiz.sachsen.de
Kommentar:
Vereinfachungen sollen vor allem Kosten sparen, was der Jusitiz und allen, die mit ihr zu tun haben, durch die elektronische Datenübermittlung sicherlich auch gelingt.
Nur einen heimlichen Profiteur gibt es: Anwälte, Notare, Unternehmer - bitte die GEZ-Gebühr für den PC einplanen (falls nicht schon andere Geräte angemeldet sind)!
Wollen wir die GEZ-Gebühren nicht gleich in "Fortschrittssteuer" umbenennen?
fragt sich Fritz Stänker


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- Quelle: /SMJus061031
- Erstellt am 31.10.2006 - 12:15Uhr | Zuletzt geändert am 31.10.2006 - 23:45Uhr
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