Landrat Lange unterschreibt Vertrag mit Behindertenwerkstätten

Landkreis Görlitz. Einen Vertrag über die Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikschrott mit den "Werkstätten für behinderte Menschen" in Görlitz und den "Niederschlesischen Werkstätten" Weißwasser hat der Görlitzer Landrat Bernd Lange am 18.September unterzeichnet. Damit schlägt der Landkreis mehrere Fliegen mit einer Klappe: Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger kommt er seinem Ziel, die Elektroaltgeräteverwertung dauerhaft im Landkreis zu etablieren, näher. Außerdem wird mehr Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht, was ein weiteres Ziel des Landkreises Görlitz ist. Die jetzt vereinbarte Elektroaltgeräteverwertung ist ein Ergebnis des "Bündnisses für Beschäftigung für Menschen mit Behinderung" unter Schirmherrschaft des Landrates.

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Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Behinderte

Basis der Vereinbarung ist die im Elektro-/Elektronikgesetz vorgesehene Regelung, wonach Elektro-Elektronikschrott zwecks Wiederverwendung nicht zwangsläufig nur direkt an die Hersteller zurückzugeben ist, sondern in den Landkreisen von Sammelgruppen herausgenommen und an Erstbehandler gegeben werden kann.

Im Landkreis Görlitz werden die Sammelgruppe 1 - das sind die Haushaltsgroßgeräte - und die Sammelgruppe 5 - die Haushaltskleingeräte - aus dem Rückführungskreislauf herausgenommen. Die Erstbehandlung, also das Vorsortieren und Zerlegen der Altgeräte, übernehmen die Werkstätten für behinderte Menschen, die Niederschlesischen Werkstätten Weißwasser gemeinnützige GmbH, Werkstatt Bad Muskau, und der Gemeinnützige Verein zur beruflichen und lebenspraktischen Förderung behinderter Menschen in Görlitz e.V.

Das aktuelle Aufkommen solcher Altgeräte macht es möglich, rund 15 bis 20 Arbeitsplätze für Behinderte zu schaffen. Außerdem erlaubt das manuelle Auseinandernehmen der Geräte, dass die Materialien besser verwertet und Schadstoffe besser entsorgt werden können.

Auch für die freie Wirtschaft interessant

Derartige Integrationsprojekte ermöglichen es Kommunen und Firmen der freien Wirtschaft, mit überschaubarem betriebswirtschaftlichem Risiko die Arbeit behinderter Menschen im Unternehmen zu testen - die erfolgreiche Zusammenarbeit könnte durchaus aus Außenarbeitsplätzen einer Werkstatt reguläre und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen lassen.

Das mit dem Vertrag besiegelte Projekt hat mittelfristig das Ziel, mindestens drei erweiterte Wertstoffhöfe im Landkreis Görlitz entstehen zu lassen, auf denen Menschen mit Behinderungen dauerhaft beschäftigt werden. Als Intergrationsprojekte sollen diese Wertstoffhöfe Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften mit sozialen Projekten verbinden. Außerdem befördern sie regionale Wirtschaftskreisläufe und bieten benachteiligten Menschen Arbeit, Anerkennung und Integration.

Auf dem Foto (v.l.n.r.):
Martina Brandt vom Regiebetrieb Abfallwirtschaft Görlitz, Sascha Melcher, Geschäftsführer Niederschlesische Werkstätten Weißwasser gemeinnützige GmbH; Landrat Bernd Lange sowie Anne Spitzer und Margret Dornig, Geschäftsführerinnen des Görlitzer Vereins zur Förderung behinderter Menschen.
Foto: Landratsamt Görlitz


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  • Quelle: red | Foto: Landratsamt Görlitz
  • Erstellt am 19.09.2012 - 08:35Uhr | Zuletzt geändert am 19.09.2012 - 09:22Uhr
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