Das kommt nach der Ich-AG
Berlin, 18. Mai 2006. Wer noch eine "Ich-AG" gründen will, für den ist am 30. Juni 2006 Zapfenstreich. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass unter Einbeziehung des Überbrückungsgeldes ein neues Instrument zur Förderung der Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit erarbeitet werden soll.
Nach einer Reihe von Gesprächen mit Vertretern der Koalitionsfraktionen ist es am 16. Mai 2006 zu einer Verständigung auf folgende Eckpunkte für den Gründungszuschuss gekommen:
Ziel des neuen Gründungszuschusses ist die Förderung von Unternehmensgründungen durch Arbeitslose in Form einer neuen kombinierten Förderung, die als konditionierte Pflichtleistung ausgestaltet werden soll und in einer ersten Förderphase den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung der Gründer sicherstellen soll und in einer zweiten Förderphase nur noch den Sozialversicherungsschutz beinhaltet.
Details zum Gründungszuschuss
Gründer sollen künftig zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der ersten Phase nach der Gründung einen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes für neun Monate erhalten.
Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich eine Pauschale von 300 Euro gezahlt, die es den Gründern ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern.
In einer zweiten Förderphase soll dann nur noch für sechs Monate die Pauschale für Sozialversicherung gezahlt werden. Damit werden wir vor allem den Bedürfnissen des neuen Potenzials an Gründern, die durch die "Ich-AG" erschlossen wurden (vor allem Frauen), gerecht.
Insgesamt beträgt die Förderung damit 15 Monate; spätestens dann muss der Gründer auf eigenen Füßen stehen.
Gefördert wird nur, wer auch tatsächlich arbeitslos ist. Ein direkter Übergang aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in die selbständige Erwerbstätigkeit unter Mitnahme des Zuschusses wird damit vermieden.
Grundlage für die Förderung soll weiterhin die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens sein. Zusätzlich müssen die Gründer der BA ihre persönliche und fachliche Eignung darlegen, um eine Förderung zu erhalten.
Um Kosten zu reduzieren und Anreize für eine frühzeitige Gründung zu setzen, soll nur noch gefördert werden, wer noch über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 3 Monaten verfügt.
Um Mitnahme zu vermeiden, soll künftig ein noch bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Förderung vollständig verbraucht werden. Zudem sollen Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund ihr bestehendes Arbeitsverhältnis selbst kündigen, für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung erhalten. Die Förderdauer wird zudem um die Karenzzeit gekürzt. Diese Karenzzeit entspricht der Sperrzeit für Arbeitnehmer, die kündigen und damit arbeitslos sind.
Die Förderung wird künftig erheblich zielgerichteter sein. Gleichzeitig können die Kosten für die Existenzgründungsförderung deutlich reduziert werden: Die Einsparungen werden - bei grober Schätzung – bei mindestens einer Milliarde Euro liegen.
Die entsprechenden gesetzgeberischen Schritte werden jetzt eingeleitet, um die Neuregelung so schnell wie möglich in Kraft zu setzen. Die Koalitionsfraktionen werden daher ein Änderungsantrag zum SGB II – Fortentwicklungsgesetz einbringen und die Neuordnung der Existenzgründungsförderung in die Anhörung mit einbeziehen.
Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
- 29. Mai 2006: Anhörung im Ausschuss
- 31. Mai 2006: abschließende Beratung im Ausschuss
- 2. Juni 2006: 2./3. Lesung im Bundestag
- 7. Juli 2006: Bundesrat
Das neue Förderinstrument soll ab 1. August 2006 zur Verfügung stehen. Will man sein Unternehmen solide finanzieren, so geht das natürlich nicht auf Dauer nur mit Fördermitteln, sondern der Unternehmer muss mit modernem Marketing Kunden gewinnen.


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- Quelle: /BMAS
- Erstellt am 18.05.2006 - 17:37Uhr | Zuletzt geändert am 06.08.2019 - 20:10Uhr
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