Sondernutzung: Görlitz stellt Parkplätze für Carsharing bereit
Görlitz, 16. April 2024. Die Stadt Görlitz bereitet die Bereitstellung von Parkflächen für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge vor. Diese Maßnahme erfolgt unter einer Sondernutzungserlaubnis, basierend auf dem Sächsischen Straßengesetz und ist auf eine Dauer von bis zu acht Jahren angesetzt.
Görlitz fördert umweltfreundliche Mobilität durch Carsharing. Symbolbild.
Details zur Nutzung und Gebühren
Gebührenstruktur und Platzgestaltung
Ab dem 1. Juni 2024 werden spezifische Parkflächen für Carsharing-Dienste reserviert. Die Sondernutzungsgebühren betragen 0,50 EUR pro Quadratmeter und Woche, mit den Stellplatzmaßen von 6,00 m x 2,00 m bei Längsaufstellung und 5,00 m x 2,5 m bei Queraufstellung. Eine einmalige Verwaltungsgebühr von 25,00 EUR wird für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis erhoben.
Zuteilungsverfahren und Sicherheitsvorkehrungen
Carsharing-Unternehmen müssen bestimmte Eignungskriterien erfüllen, die im Carsharinggesetz festgelegt sind. Nach Erteilung der Erlaubnis haben die Unternehmen vier Wochen Zeit, die Parkplätze entsprechend zu markieren und einzurichten, um sie gegen unrechtmäßige Nutzung zu schützen.
Standorte und Antragsverfahren
Verteilung der Parkplätze
Die Stadt Görlitz hat verschiedene Standorte im Stadtgebiet für die Carsharing-Parkplätze vorgesehen, darunter in der Innenstadt, der Historischen Altstadt sowie in Stadtteilen wie Königshufen und Weinhübel.
Bewerbungsprozess
Interessierte Unternehmen müssen ihre Anträge bis zum 26. April 2024 einreichen. Bei mehreren Bewerbern pro Standort entscheidet ein Losverfahren über die Vergabe.
Kontaktdetails und weitere Informationen
Fragen und Anträge können schriftlich an die Stadtverwaltung Görlitz gerichtet werden. Nähere Informationen sind per E-Mail unter svb@goerlitz.de erhältlich.



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- Quelle: red / Stadtverwaltung Görlitz
- Erstellt am 15.04.2024 - 10:00Uhr | Zuletzt geändert am 16.04.2024 - 11:38Uhr
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