Register für unzuverlässige Unternehmen

Dresden. Öffentliche Aufträge sollen in Sachsen nur an zuverlässige Unternehmen vergeben werden. Um "schwarze Schafe" schneller erkennen zu können, sollen diejenigen, die wegen Straftaten im geschäftlichen Verkehr mit Bezug auf ein Vergabeverfahren von einem Gericht verurteilt wurden, in einem Register erfasst werden.

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Entwurf eines "Zuverlässigkeitsüberprüfungsgesetzes" geht in Anhörung

Den Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung und Führung eines Registers zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Bietern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Zuverlässigkeitsüberprüfungsgesetz - SächsZuvÜG) hat das Kabinett am 18. Dezember 2007 zur Anhörung freigegeben. Die kommunalen Spitzenverbände und die Wirtschaftsverbände haben nun in den nächsten Wochen Gelegenheit, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Das Gesetz verpflichtet die Vergabestellen in Sachsen, vor Auftragserteilung nachzufragen, ob der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, im Register steht.

Nach der Anhörung der Verbände und einer weiteren Kabinettsbefassung soll der Entwurf dem Landtag zum Gesetzgebungsverfahren zugeleitet werden.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 18.12.2007 - 22:34Uhr | Zuletzt geändert am 18.12.2007 - 22:34Uhr
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