Görlitz stellt Gaststättenschließung klar

Görlitz stellt Gaststättenschließung klarGörlitz, 30. März 2020. Offenbar ist es in Görlitz zu Irritationen darüber gekommen, für wie lange Gaststätten wegen der Corona-Pandemie geschlossen bleiben müssen. Die Stadtverwaltung Görlitz stellt nun klar.

Die Görlitzer Innenstadt-Gastronomie – sonst von den Besuchern der Neißestadt gern frequentiert – erlebt die Corona-Krise unmittelbar
Archivbild: © Görlitzer Anzeiger
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Schließung bis einschließlich 20. April 2020, Liefer- und Abholservice jedoch erlaubt

Die Allgemeinverfügung des Sächsischen Sozialministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) vom 20. März 2020 zum Verbot von Veranstaltungen (Az. 15-5422/5) legt zum Betrieb von Gaststätten unter Nr. 4 fest, dass diese zu schließen sind. Gestattet ist jedoch ein Außer-Haus-Verkauf zwischen 6 und 20 Uhr sowie ein entsprechender Liefer- und Abholservice ohne zeitliche Beschränkung. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 20. April 2020.

Die darauf folgende Allgemeinverfügung des SMS vom 22. März 2020 zu den zunächst bis zum 5. April 2020 geltenden Ausgangsbeschränkungen (Az. 15-5422/10) enthält in Bezug auf Gaststätten keine weitergehenden oder gesonderten Regelungen, das bedeutet, dass für die Gaststätten weiterhin die Allgemeinverfügung vom 20. März 2020 mit der Schließung von Gaststätten bis zum 20. April 2020 gilt.

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  • Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 30.03.2020 - 23:35Uhr | Zuletzt geändert am 30.03.2020 - 23:51Uhr
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