Borkenkäfer und Hitze: Drama für die Wälder bei Görlitz
Görlitz, 15. November 2019. Das Landratsamt Görlitz hat eine Waldschutzinformation herausgegeben: Im Landkreis Görlitz wird die Schadholzmenge seit den Herbststürmen des Jahres 2017 bis zum Frühjahr 2020 auf rund 460.000 Festmeter ansteigen. Das entspricht 20 Prozent der Fichtenreinbestände des Landkreises und einer Fläche von etwa 1.300 Hektar. Hintergrund: Die anhaltende Trockenheit und die milden Winter haben zu einer dramatischen Vermehrung der Borkenkäfer geführt.
Schadholzmenge könnte sich binnen eines Jahres verdreifachen
Vor allem im mittleren Bereich des Landkreises Görlitz, in der Region der Königshainer Berge, hat die Population der Borkenkäfer eine vollständige dritte Generation ausgebildet. Die Käfer werden nun in einer Anzahl, die in dieser Größe noch nie bekannt war, in die Überwinterung im Boden oder unter der Rinde geht. Folge: Die Schadholzmenge könnte sich im Jahr 2020 gegenüber der des Wertes von 2019 verdreifachen.
Doch nicht nur Fichten, sondern vor allem auch Lärchen und Kiefern sind mittlerweile durch Borkenkäfer infolge der Trockenheit der letzten beiden Jahre geschädigt. Die Kiefernbestände sind durch die anhaltende Dürre unter starkem Trockenstress und in einigen Gebieten sind auch hier Bestände, Baumgruppen oder Einzelbäume durch die Kiefernborkenkäfer und den Blauen Prachtkäfer geschädigt; in vielen Wäldern sind braune Kiefern zu sehen. Hier muss jeder Waldbesitzer regelmäßige Kontrollgänge durchführen, die betroffenen Bäume fällen, abtransportieren bzw. die Stämme schälen und die Rinde verbrennen.
Was Waldbesitzer jetzt tun müssen
Für Waldbesitzer sind auch in den kommenden Monaten die Stehendbefallskontrollen in den Nadelholzwäldern weiterhin regelmäßig, möglichst monatlich, unerlässlich. Die geschädigten Bestände sollten bis Ende März 2020 saniert werden.Das Kreisforstamt weist erneut auf die im Landkreisjournal vom 22. März 2019 veröffentlichte Allgemeinverfügung zur Erfassung und Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schaderregern (Nadelholzborkenkäfer) im Privat- und Körperschaftswald hin. Diese Wälder sowie dort lagernde Nadelhölzer sind von den jeweiligen Eigentümern bzw. Nutzungsberechtigten von Oktober 2019 bis Ende März 2020 mindestens dreimal, bei starkem Befall in den Vormonaten insgesamt fünfmal auf Käferbefall zu kontrollieren, wobei festgestellter Käferbefall dem Kreisforstamt anzuzeigen ist.
Kontakt zum Kreisforstamt:
Kreisforstamt des Landkreises Görlitz
Robert-Koch-Straße 1, 02906 Niesky
Tel. 03588 - 22 33-3401, Fax 03581 - 6 63-63401,
E-Mail: forstamt@kreis-gr.de
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Der § 9 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) schreibt Anwendern von Pflanzenschutzmitteln vor, dass diese einen, von der jeweils zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis benötigen. Für den Freistaat Sachsen ist dafür das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zuständig. Schon beim Kauf zugelassener Pflanzenschutzmitteln muss dieser Sachkundeausweis vorliegen, weil sich die Verkäufer durch dessen Vorlage rechtlich absichern müssen.Um den Sachkundenachweis zu erwerben, muss der Antragsteller die dafür erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und nachweisen, dass er über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und die für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen praktischen Fertigkeiten verfügt, um Pflanzenschutzmittel bestimmungsgemäß und sachgerecht anzuwenden (§ 9 Abs. 2 PflSchG).
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- Quelle: red | Foto: © Landratsamt Görlitz
- Erstellt am 15.11.2019 - 08:33Uhr | Zuletzt geändert am 15.11.2019 - 09:18Uhr
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