Entlastung für den Mittelstand
Berlin. Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, vorgelegten Entwurf des "Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" beschlossen. Mit dem Gesetz ist eine Bürokratiekostenentlastung in Höhe von mindestens 58,8 Millionen EURO für die Unternehmen und mindestens 5 Millionen EURO für die Verwaltung verbunden.
Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetzes
Glos sieht sich auf dem richtigen Weg: "Mit dem Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz setzt die Bundesregierung ihre Politik des Bürokratieabbaus und der Deregulierung konsequent fort. Schon mit dem Ersten Mittelstandsentlastungsgesetz hat die Bundesregierung in den vergangenen Monaten ein ganzes Maßnahmenbündel verabschiedet. So wurde bereits ein umfassender Maßnahmenkatalog für längerfristige mittelstandsfreundliche Reformvorhaben erstellt, eine verpflichtende Bürokratiekostenmessung nach dem so genannten Standard-Kosten-Modell eingeführt sowie ein hochrangig besetzter Nationaler Normenkontrollrat etabliert."
Der Entwurf des Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetzes enthält weitere 17 Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Vor allem klein- und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer werden in den Bereichen Statistik, Buchführung, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Preis- und Straßenverkehrsrecht entlastet. Zugleich wird die Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur weiter verbessert.
Einige der Maßnahmen im Überblick:
Das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister soll praxisgerechter ausgestaltet werden. Bislang erforderliche Auskunftsanträge entfallen ganz oder werden durch automatisierte Verfahrensabläufe erheblich vereinfacht, so dass sich ein Gesamtentlastungseffekt für die Wirtschaft von rund 42 Millionen EURO ergibt.
In der Dienstleistungskonjunkturstatistik werden verstärkt bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt, so dass für etwa 33 000 kleinere Dienstleistungsunternehmen die vierteljährliche Befragung entbehrlich wird und dadurch rund 100.000 Arbeitsstunden oder umgerechnet Bürokratiekosten in Höhe von insgesamt jährlich 3,5 Millionen EURO entfallen.
Die steuerliche Bilanzierungspflicht wird durch die Anhebung der Gewinnschwelle von 30.000 auf 50.000 EURO dergestalt vereinfacht, dass künftig mehr Steuerpflichtige als bisher anstelle einer Bilanz eine Einnahmeüberschussrechnung erstellen können.
Durch die Einführung der Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen bei Entgeltersatzleistungen entfallen bei den etwa 2,8 Millionen Abrechnungsstellen Kosten für jährlich mehrere hunderttausend Kranken-, Verletzten-, Mutterschafts- und Kinderkrankengeldbescheinigungen. Zusätzlich wird die bisher übliche Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers für die Vorausberechnung der Rente durch eine automatisch erzeugte Sozialversicherungsmeldung ersetzt, was bei durchschnittlich jährlich rund 800.000 Neurentnern eine erhebliche Entlastung der Unternehmen bewirkt.
Glos abschließend: "Bei dem heute verabschiedeten Gesetzesentwurf handelt es sich um ein "Leuchtturmprojekt" der Bundesregierung auf dem Gebiet des Bürokratieabbaus und zudem um das erste Gesetz überhaupt, das dem Nationalen Normenkontrollrat im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrages vorgelegt und von ihm beurteilt wurde."


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- Quelle: /BMWI070124
- Erstellt am 24.01.2007 - 14:55Uhr | Zuletzt geändert am 24.01.2007 - 14:55Uhr
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