Kleineinleiter müssen zahlen
Görlitz-Zgorzelec. Durch den Freistaat Sachsen wird von der Stadt Görlitz eine Abgabe für Kleineinleitungen für die Grundstücke erhoben, welche nicht an die zentrale Abwasserentsorgung der Stadtwerke angeschlossen sind und deren Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben nicht ordnungsgemäß entsorgt werden oder deren Anlagen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Erhebung der Kleineinleitungsabgabe für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
Erhebung der Kleineinleitungsabgabe für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
Auf Grundlage der im Jahr 2010 verabschiedeten Kleinleinleitungsabgabensatzung der Stadt Görlitz erfolgt erstmalig die Weiterberechnung dieser Abgabe für Kleineinleitungen aus dem Veranlagungsjahr 2006 an die betreffenden Grundstückseigentümer.
Dazu werden in den nächsten Tagen die Bescheide an die Grundstückseigentümer durch die Stadt Görlitz verschickt, in denen weitere Informationen enthalten sind.
Stichwörter
Lesermeinungen (0)
Weitere Artikel-
Moderne Beleuchtung: Effizient und umweltfreundlich
Görlitz, 16. Januar 2026. Die Beleuchtungstechnologie, die sich in den vergangenen Jahren durch...
-
Warum professionelle Textiletiketten ein unverzichtbares Marketinginstrument für moderne Marken sind
Görlitz, 5. Januar 2026. In der heutigen Zeit, werden Konsumentinnen und Konsumenten tägli...
-
Lärm auf der Baustelle nebenan? Das sind die Regeln in Görlitz
Görlitz, 2. Januar 2026. Gesetzliche Ruhezeiten bei Bauarbeiten in Görlitz: Baumaßna...
-
Heizsaison in der Oberlausitz – Worauf muss man beim Kauf von Feuerholz achten?
Görlitz, 24. Dezember 2025. Die richtige Holzart für effizientes Heizen wählen: ...
-
Geländegängige Elektroroller im Fokus einer wachsenden Mobilitätslandschaft
Görlitz, 21. Dezember 2025. Die Elektromobilität entwickelt sich dynamisch und erreicht zu...
- Erstellt am 14.01.2011 - 04:15Uhr | Zuletzt geändert am 14.01.2011 - 04:15Uhr
Seite drucken
