Kleineinleiter müssen zahlen
Görlitz-Zgorzelec. Durch den Freistaat Sachsen wird von der Stadt Görlitz eine Abgabe für Kleineinleitungen für die Grundstücke erhoben, welche nicht an die zentrale Abwasserentsorgung der Stadtwerke angeschlossen sind und deren Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben nicht ordnungsgemäß entsorgt werden oder deren Anlagen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Erhebung der Kleineinleitungsabgabe für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
Erhebung der Kleineinleitungsabgabe für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
Auf Grundlage der im Jahr 2010 verabschiedeten Kleinleinleitungsabgabensatzung der Stadt Görlitz erfolgt erstmalig die Weiterberechnung dieser Abgabe für Kleineinleitungen aus dem Veranlagungsjahr 2006 an die betreffenden Grundstückseigentümer.
Dazu werden in den nächsten Tagen die Bescheide an die Grundstückseigentümer durch die Stadt Görlitz verschickt, in denen weitere Informationen enthalten sind.
Stichwörter
Lesermeinungen (0)
Weitere Artikel-
Den Sommer spontan gestalten: Diese Ausflugsziele rund um Görlitz bieten sich an
Görlitz, 7. Juli 2026. Der Sommer muss nicht zwingend mit einer langen Urlaubsreise verbunden s...
-
Insektenhotels und ihre Bedeutung für die Biodiversität
Görlitz, 2. Juli 2026. In Kleingartenanlagen, Innenhöfen und an vielen Hauswänden in ...
-
Messe-Werbeartikel 2026: Die 5 besten Anbieter im Vergleich
Görlitz, 23. Juni 2026. Wer einen Messeauftritt plant, steht vor einer zentralen Frage: Welcher...
-
Vereinfachte Babyhygiene mit komfortorientierten Babyzimmer‑Essentials
Görlitz, 9. Juni 2026. Die Säuglingshygiene ist eines der sensibelsten und wichtigsten The...
-
Mobil am Urlaubsort: Warum viele Camper auf das Motorrad setzen
Görlitz, 21. Mai 2026. Die Sommer- und Urlaubssaison rückt näher. Viele Reisende aus ...
- Erstellt am 14.01.2011 - 04:15Uhr | Zuletzt geändert am 14.01.2011 - 04:15Uhr
Seite drucken
