Private Schäden dringend bei Stadt- und Gemeindeverwaltung melden
Landkreis Görlitz. Im Landkreis Görlitz werden derzeit alle durch das Hochwasser entstandenen Schäden erfasst. Dazu ist es dringend erforderlich, dass auch private Haushalte die Höhe ihres erlittenen Schadens noch in dieser Woche an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden, unabhängig davon, ob der Schaden über die Versicherung geregelt wird oder nicht.
Spendenkonto
Nach ersten Erhebungen haben die Flutschäden im Landkreis Görlitz bereits die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten. Dabei konnten bislang privaten Schäden nur unzureichend berücksichtigt werden, weil diese nicht bekannt waren.
Die Höhe des Gesamtschadens wird nach Abschluss der Erhebungen an den Freistaat weiter gemeldet. Derzeit laufen auch Gespräche zwischen Landrat Lange, dem Innenministerium, der SAB und anderen Partnern, um ein möglichst umfangreiches Hilfspaket für die von der Flut Betroffenen zu schnüren. Die vom Freistaat angekündigte Darlehensoption ist nach Meinung des Landrats nicht ausreichend.
Anfang der vergangenen Woche wurde bei der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien ein Spendenkonto für die Hochwasseropfer des Landkreises Görlitz eingereichtet. „Über die Verwendung der eingegangenen Mittel wird in Koordination mit dem Freistaat Sachsen entschieden“, sagte Landrat Lange dazu.
Spendenkonto des Landkreises Görlitz:
Empfänger: Landkreis Görlitz
BLZ 850 50100
Konto-Nr. 31 000 38370
IBAN-Nr.: DE52850501003100038370
BiC: WELADED1GRL
Stichwort: Hochwasserfluthilfe 2010
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- Quelle: red
- Erstellt am 17.08.2010 - 13:03Uhr | Zuletzt geändert am 19.08.2010 - 22:30Uhr
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