Förderanträge sofort abrufbar

Sachsen. Wie das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium heute am 17. April 2008 mitgeteilt hat, sind Förderanträge zum Erhalt der biologischen Vielfalt und der Kulturlandschaft ab sofort im Internet abrufbar. „Zum Umweltschutz gehört es, in die Natur zu investieren“, so Umwelt- und Landwirtschaftsminister Roland Wöller. Der Freistaat stelle dafür bis 2013 insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Anzeige

Mit der neuen Richtlinie "Natürliches Erbe" sollen vor allem Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten verbessert und einzigartige Landschaften erhalten werden. Dazu gehören etwa das Pflanzen von Feldhecken, das Anlegen von Streuobstwiesen und die Wiederherstellung von Laichgewässern.

Darüber hinaus werden auch der Erwerb spezieller Biotoppflegetechnik und der Schutz vor Wolfsschäden gefördert.

Dagegen steht die EU-Genehmigung für die Förderung regelmäßiger und wiederkehrender Maßnahmen des Naturschutzes wie die Biotoppflege noch aus.

Antrag:
Anträge können beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden.

Formulare und Informationen:
http://www.smul.sachsen.de/foerderrichtlinien

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: /red
  • Erstellt am 20.04.2008 - 18:27Uhr | Zuletzt geändert am 20.04.2008 - 18:31Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige