Countdown für Härtefallhilfen: SAB stellt Mittel nur noch bis 20. Oktober bereit

Countdown für Härtefallhilfen: SAB stellt Mittel nur noch bis 20. Oktober bereit

Görlitz, 8. Oktober 2023. Die Uhr tickt für sächsische Haushalte, die noch Härtefallhilfen für ihre Heizkosten beantragen möchten. Nur noch bis zum 20. Oktober 2023 können Bürgerinnen und Bürger der Freistaats Sachsen finanzielle Unterstützung für nicht leitungsgebundene Heizsysteme bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) digital einreichen.

Anträge für Härtefallhilfen: SAB unterstützt bei hohen Energiepreisen – aber nur noch kurze Zeit.

Foto: Samuel Faber auf Pixabay

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Hohe Resonanz auf Härtefallhilfen-Angebot

Seit dem Antragsstart am 8. Mai 2023 in Sachsen sind beeindruckende 13.000 Anträge für mehr als 16.000 Privathaushalte eingegangen. Mit einem Gesamtvolumen von 4,2 Millionen Euro wurden bereits über 90 Prozent der Anträge geprüft und ausgezahlt.


Wer kann einen Antrag stellen?


Die Antragsberechtigung ist klar definiert: Sie gilt ausschließlich für Betreiberinnen und Betreiber von Heizungsanlagen, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern betrieben werden. Das betrifft Heizsysteme, die auf Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks setzen. Egal ob es sich um Eigentümer von Einfamilienhäusern, Mitglieder von Wohnungseigentumsgemeinschaften oder Vermieter von Objekten mit entsprechenden fossilen Heizungsanlagen handelt – alle müssen die erhaltenen Härtefallhilfen gegebenenfalls an ihre Mieter weiterleiten. Als Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung müssen die Energiebezugspreise im Jahr 2022 mindestens das Doppelte eines festgelegten Referenzpreises für den jeweiligen Energieträger ausmachen. Die Entlastungssumme bewegt sich zwischen einem Mindestbetrag von 100 Euro und einem Höchstbetrag von 2.000 Euro pro Privathaushalt.


Unterstützung und Informationen


Für Rückfragen zur Antragstellung und den Bedingungen steht die SAB-Hotline 0351 4910-4999 (Montag bis Freitag von 8-15 Uhr) zur Verfügung. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen Hilfe holen. Eine telefonische Terminvereinbarung ist unter der Nummer 0341 2290-4422 (Montag bis Freitag von 9-13 Uhr) möglich. Diese Unterstützung ist pro Haushalt einmal kostenlos.


Weiterführende Informationen zu den Förderbedingungen und benötigten Unterlagen sind auf der Website der SAB unter www.sab.sachsen.de/energiehilfen-private zu finden.


Über die Sächsische Aufbaubank (SAB)


Die 1991 gegründete SAB ist die Förderbank des Freistaates Sachsen. Sie unterstützt den Freistaat bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben in diversen Bereichen, von Wohnungsbau und Wirtschaft bis hin zu Bildung und Umweltschutz. Mehr Informationen finden Sie auf der Website www.sab.sachsen.de.

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  • Quelle: red / SAB
  • Erstellt am 25.09.2023 - 08:32Uhr | Zuletzt geändert am 08.10.2023 - 11:11Uhr
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