Kleine Gärten - große Sorgen
Görlitz, 31. Mai 2023. Immer mehr junge Menschen und Familien entdecken das Kleingärtnern für sich und senken damit den Altersdurchschnitt der Pächter in den meisten Anlagen. Allerdings stehen derzeit acht Prozent der Parzellen im Raum Görlitz leer. Laut Frank Reimann, Vorstand des Kleingartenvereins "Liebighöhe", gibt es in seiner Anlage zwar einige neue Pächter, aber auch viele Altbesitzer, die ihre Parzellen abgeben.
Ein Grund für die Zurückhaltung jüngerer Menschen, sich einen Garten zuzulegen, ist vielleicht die Vielzahl der Regeln und Verordnungen. Ob Garten direkt am eigenen Haus oder Kleingarten in einer Anlage: Für alles gibt es in Deutschland Vorschriften, Regeln und Gesetze. Brauche ich eine Genehmigung für das Fällen eines Baumes? Darf ich die Äpfel des Nachbarn, die auf meiner Seite liegen, essen? Wie oft darf ich grillen und muss ich Mindestabstände zu den Mitgärtnern einhalten? Wann muss die Hecke gestutzt, wann darf der Rasen gemäht werden? Wie hoch und aus welchem Material darf oder muss der Zaun zwischen den Grundstücken sein?
Mein Garten ist meine Burg, so halten es einige...
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Einige Regelungen zur Beschaffenheit und Höhe von Sichtschutzzäunen
Die Höhe und Art der Gartenzäune führen oft zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Es gibt jedoch keine einheitliche Regelung, wie ein Zaun aussehen und wie hoch er sein darf. Das örtliche Bauamt ist der erste Ansprechpartner in dieser Angelegenheit. Die erlaubte Höhe und Gestaltung des Zauns - unabhängig davon, ob es sich um einen neuen Betonzaun, Natursteinzaun oder einen alten Holzzaun handelt - richtet sich nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Baugesetzbuches, den Vorschriften der Bundesländer (wie dem Nachbarrecht und dem Baurecht), den örtlichen Regelungen (wie Bebauungsplänen und Einfriedungssatzungen) sowie der Ortsüblichkeit. Es können keine allgemein gültigen Bestimmungen und Höchstgrenzen genannt werden. Regelungen zur Höhe eines Sichtschutzzauns können abweichen.
Grundsätzlich können Nachbarn Absprachen treffen, die teilweise den Regelungen der Landesnachbarrechtsgesetze widersprechen können. Es ist ratsam, solche Absprachen schriftlich festzuhalten, da es im Streitfall schwierig sein kann, den Beweis für die getroffene Vereinbarung zu erbringen. Der neue Eigentümer ist jedoch nicht unbedingt an diese Absprachen gebunden, da die Vereinbarung grundsätzlich nur zwischen den ursprünglichen Parteien gilt.
Es gelten nur andere Bestimmungen, wenn die Absprachen im Grundbuch eingetragen wurden oder Bestands- und Vertrauensschutz besteht. Bestandsschutz tritt beispielsweise ein, wenn entsprechende Regelungen in den Landesnachbarrechtsgesetzen vorhanden sind. Wenn keine verbindliche Vereinbarung besteht, kann grundsätzlich die Entfernung des Sichtschutzzauns verlangt werden, wenn er gesetzlich nicht erlaubt ist und auch nicht geduldet werden muss. Hierbei sind unter anderem die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, der jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetze, der Bebauungspläne oder örtlichen Satzungen relevant.
Daher ist es empfehlenswert, sich zunächst bei der örtlichen Gemeinde über die geltenden Regelungen zu informieren. Ein wesentliches Kriterium für die Zulässigkeit einer Einfriedung ist die sogenannte "Ortsüblichkeit". Die Verwendung ungewöhnlicher Materialien reicht in den meisten Fällen nicht aus. Es muss eine erhebliche optische Beeinträchtigung von ihnen ausgehen.
Darf ein Zaun direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet werden?
Ohne die Zustimmung beider Grundstückseigentümer ist es nicht erlaubt, einen Gartenzaun direkt auf der Grenze zu errichten. Mit der Zustimmung des Nachbarn kann dies jedoch geschehen, wodurch der Zaun zu einer sogenannten "Grenzanlage" wird. Das bedeutet, dass beide Parteien das Recht haben, den Zaun zu nutzen, die Unterhaltungskosten gemeinsam zu tragen und dass Veränderungen oder Entfernungen der Anlage nur mit Zustimmung der anderen Partei erfolgen dürfen. Außerdem müssen die äußere Beschaffenheit und das Erscheinungsbild erhalten bleiben. Es ist zum Beispiel nicht erlaubt, zusätzlich zum bestehenden Zaun auf dem eigenen Grundstück hinter der Grenzanlage einen weiteren Sichtschutzzaun zu errichten.
Es ist wichtig, eine klare Kommunikation und Zustimmung zwischen den Nachbarn zu haben, um Streitigkeiten zu vermeiden und die rechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Im Zweifelsfall sollte man sich an das örtliche Bauamt oder an einen Rechtsanwalt für Fragen des Nachbarrechts wenden, um genaue Informationen und rechtliche Beratung zu erhalten.



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- Erstellt am 31.05.2023 - 11:38Uhr | Zuletzt geändert am 31.05.2023 - 16:03Uhr
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