Görlitz erstattet für Lockdown-Zeit gezahlte Elternbeiträge
Görlitz, 14. Januar 2021. Die Stadt Görlitz will die für die Zeit des Lockdowns gezahlten Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege erstatten. Das gilt selbstverständlich nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wurde beziehungsweise wird.
Das historische, noch heute genutzte Rathaus am Görlitzer Untermarkt
Archivbild: © Görlitzer Anzeiger
Betroffene brauchen im Februar nicht zu zahlen
Thema: Coronavirus

Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) verlaufen pandemisch. Lebensgefahr besteht bei einer Erkrankung an Covid-19 vor allem für Immungeschwächte und Ältere. Vielfältige Maßnahmen sollen die Ausbreitung verlangsamen, um medizinische Kapazitäten nicht zu überlasten sowie Zeit zur Entwicklung eines Medikamentes und eines Impfstoffs zu gewinnen. Im Blickpunkt stehen auch die Wirtschaft und soziale Auswirkungen.
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Verfahren wird dabei wie bereits im Frühjahr 2020: Für die Zeit vom 14. Dezember 2020 bis zum 17. Januar 2021 wird der Monatsbeitrag pauschal durch Verrechnung erstattet. Konkret geschieht das, indem im Februar 2021 keine Beiträge eingezogen oder abgebucht werden.
Bei einer fortgesetzten Schließung soll die Beitragserstattung ebenfalls fortgesetzt werden.



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- Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 14.01.2021 - 12:43Uhr | Zuletzt geändert am 14.01.2021 - 12:51Uhr
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