Corona und Friedhof
Görlitz, 20. Oktober 2020. Der Görlitzer Eigenbetrieb Städtischer Friedhof weist darauf hin, dass auch hier die seit gestern geltende Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz unmittelbare Auswirkungen auf Trauerfeiern und -zeremonien hat. So ist die Personenzahl bei Trauerfeiern auf 25 aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis des Verstorbenen beschränkt. Stattfinden können Trauerfeiern in der Großen Feierhalle sowie in den Feierräumen im Anbau.
Vorsichtsmaßnahmen bei Trauerfeiern und Beisetzungen
Der Bestatter und die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung sind für Hinterbliebene und Trauernde da, um sie im Gespräch beraten. Wer nicht unbedingt die Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung nutzen muss, sollte sein Anliegen möglichst telefonisch klären. Zur Aufnahme oder Verlängerung von Nutzungsrechten an einer Grabstelle sollte mit der Friedhofsverwaltung oder über den Bestatter ein Termin vereinbart werden. Die Anzahl der Besucher im Büro ist auf zwei begrenzt.
Sowohl bei Trauerfeiern als auch bei Urnenbeisetzungen werden Anwesenheitslisten geführt, um die Nachverfolgung im Falle einer Infektion zu ermöglichen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt einen Monat.
Unter Einhaltung der Abstandsregeln können weitere Familienangehörige bei der Besichtigung der verschiedenen Grabarten beziehungsweise Nutzungsrechte auf dem Friedhof dabei sein. Wann immer der Mindestabstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann, wird auch seitens der Friedhofsverwaltung dringend das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen.
Kontakt zur städtischen Friedhofsverwaltung:
Tel. 03581 - 40 10 12 oder staedtischer-friedhofx@xgoerlitz.de (Spamschutz: beide "x" entfernen)
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- Quelle: red
- Erstellt am 20.10.2020 - 09:29Uhr | Zuletzt geändert am 20.10.2020 - 09:45Uhr
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