Hinweise für Grundschüler
Landkreis Görlitz, 18. Mai 2020. Während sich anderenorts in Deutschland in Unternehmen und Heimen neue Hotspots an Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auftun, wurden im Landkreis per Stand von gestern seit dem 6. Mai 2020 keine neuen Infektionen nachgewiesen. Noch gelten 18 Personen als infiziert bzw. an Covid-19 erkrankt, insgesamt 228 Personen haben die Infektion durchlebt, 22 sind gestorben. Aktuell befinden sich 61 Personen, die Kontakt zu Infizierten hatten, in Quarantäne.
Eingeschränkte Schulbesuchspflicht für Klassen 1 bis 4
Bis zum 5. Juni 2020 gilt für Grundschüler und Förderschüler der Klassenstufen 1 bis 4 eine eingeschränkte Schulbesuchspflicht. Grundlage ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Leipzig, wonach Eltern ab Montag, dem 18. Mai 2020, selbst entscheiden müssen, ob sie ihre Kinder in der Schule oder weiter zu Hause lernen lassen.
Die Eltern werden jedoch gebeten, die Schule auf jeden Fall per Post oder E-Mail zu informieren, wenn ihr Kind die Schulpflicht zu Hause erfüllt.
Der eingeschränkte Regelbetrieb gilt grundsätzlich gilt ab dem 18. Mai 2020 in Kitas und Grundschulen.
Mehr:
Alle Informationen für Eltern, Schüler, Lehrer und Erzieher sind hier zusammengefasst.
Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz ist weiterhin täglich in der Zeit von 8 bis 16 Uhr unter Tel. 03581 - 6 63-5656 oder per E-Mail an anfragen-coronax@xkreis-gr.de (Spamschutz: beide "x" entfernen) erreichbar.
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- Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
- Erstellt am 18.05.2020 - 06:45Uhr | Zuletzt geändert am 18.05.2020 - 07:08Uhr
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