Geflügelpest im Landkreis Görlitz: Aufstallungsgebot

Geflügelpest im Landkreis Görlitz: AufstallungsgebotLandkreis Görlitz, 23. November 2021. Wegen der wachsenden Nachweiszahl des hochpathogenen aviären lnfluenza-A Virus (HPAIV) bei Wildvögeln im Landkreis Görlitz – sowie im Freistaat Sachsen und im gesamten Bundesgebiet – muss von einem weiteren Auftreten von HPAIV im Wildvogelbestand im Landkreis Görlitz ausgegangen werden. Im November wurden auf einem Teich in der Nähe von Rietschen / Rěčicy tote Schwäne gefunden, die am nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-lnstitut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, positiv auf den Erreger der Geflügelpest HPAI H5N1 getestet worden sind.

Abb.: Husch, husch, in den Stall!
Foto: Ralph, Pixabay License
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Gewässerrandstreifen von 500 Metern Breite betroffen

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Görlitz ordnet daher für die Teichgruppen Rietschen und Daubitz und das Teichgebiet Niederspree, den Berzdorfer See, den Olbersdorfer See, den Bärwalder See, den Quitzdorfer Stausee und die Neiße einschließlich des jeweils umlaufenden Gewässerrandstreifens von 500 Metern Breite die Aufstallung von Geflügel an. Dazu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse. Die Laufvögel sind von diesem Aufstallungsgebot ausgenommen.

Was das Aufstallungsgebot bedeutet

Sämtliches Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Darüber hinaus weist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt nochmals dringend auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen und der gesetzlichen Verpflichtungen für Geflügelhalter hin. Diese sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung unter Angabe der Tierzahl, Tierart und des Standortes beim Veterinäramt Görlitz anzuzeigen; das betrifft auch Hobbyhalter.

Sollten innerhalb von 24 Stunden mehr als drei Tiere oder mehr als zwei Prozent des Bestandes sterben, so muss der Tierhalter unverzüglich einen Tierarzt hinzuzuziehen und die Geflügelpest durch geeignete Untersuchungen ausschließen lassen.

Tipp:
Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung der von der Stallpflicht betroffenen Gebiete ist unter gefluegelpest.landkreis.gr zu finden.

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  • Erstellt am 23.11.2021 - 12:39Uhr | Zuletzt geändert am 23.11.2021 - 13:14Uhr
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