Corona-Tests einfacher zugänglich

Corona-Tests einfacher zugänglichLandkreis Görlitz, 15. März 2021. Die Situation ist vertrackt: Starken Forderungen nach Lockerung der Vorsichtsmaßnahmen zur bekämpfung der Corona-Pandemie stehen wieder ansteigene Infektionszahlen gegenüber. Es könnte der Beginn einer dritten Infektionswelle sein, die allein mit Impfungen noch nicht gestoppt werden kann.

Landratsamt Görlitz
Archivbild: © BeierMedia.de
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Offene E-Mail an Landrat Lange

Per 12. März 2021 wurden im Landkreis Görlitz binnen 24 Studen 26 Erwachsene und acht Kinder auf das Coronaviris SARS-CoV-2 getestet. 24 mal wurde in den letzten Tagen die britische Vitusvariante B.1.1.7 und damit insgesamt 88 mal im Landkreis nachgerwiesen. Die vom Landkreis Görlitz ermittelte Sieben-Tage-Inzidenz lag am 12. März bei 105,25 je 100.000 Einwohner. Unterschiede zu den RKI-Zahlen ergeben sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Auswertung. Vier weitere an Covid-10 Erkrankte im Alter von 65 bis 93 Jahren sind verstorben.

Jetzt zeigt sich, dass die von vor allem von Seiten der Wirtschaft geforderten "Perspektiven" und an Infektionswerten orientierten "Lockerungspläne" ihre Kehrseite haben: Seit heute ist Präsenzbeschulung angesagt – wegen der seit Tagen über 100 liegenden Sieben-Tages-Inzidenz wohl nur für sehr wenige Tage. Der Görlitzer Kreisrat Prof. Dr. Joachim Schulze hat sich deshalb mit der unten wiedergegebenen offenen E-Mail an Landrat Bernd Lange gewandt: Es geht ihm darum, wegen der zwar formal möglichen, aber nur wenigen Schultage die Infektionszahlen nicht noch weiter nach oben zu treiben.

Schnelltest-Angebote im Landkreis Görlitz

Wöchentliche können sich die Bürger des Landkreises Görlitz beispielsweise in Apotheken oder Testeinrichtungen mit Schnelltests auf eine Coronainfektion testen lassen, die Kosten dafür trägt der Steuerzahler.

Apotheken und Zahnärzte erhielten ihre Beauftragung zum Testen durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als oberste Landesbehörde des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Beauftragung von Rettungsdiensten sowie Hilfsorganisationen ist nach dem Landkreis vorliegenden Informationen beabsichtigt, er verweist jedoch darauf, dass die Beauftragung keine Pflicht zur Leistungserbringung darstellt, sondern lediglich die Möglichkeit von Testung und Abrechnung ermöglicht.

Diese Apotheken haben mit Stand vom 12. März mittags gegenüber dem Landratsamt Görlitz bestätigt, dass bei ihnen Testungen angeboten werden:


    • Apotheke Bernstadt, Bernstadt a.d.Eigen
    • Oberlausitzer Apotheken, Ebersbach-Neugersdorf, Hauptstraße 64
    • Fortuna Apotheke, Görlitz, Reichenbacher Str. 19, Termine: www.etermin.net/apotheke-fortuna
    • Engel-Apotheke, Kottmar OT Eibau, Bahnhofstraße 3
    • Lindenapotheke Niesky, Kollmer Straße 14, Termine: www.lindenapothekeniesky.de
    • Löwen-Apotheke Zittau, Heinrich-Heine-Platz 6
    • Apotheke am Markt Zittau-Hirschfelde, E.-Thälmann-Platz 7

Sachsenweit bestehende Angebote können hier eingesehen werden: https://www.coronavirus.sachsen.de/coronatests-in-sachsen-9448.html

Der Landkreis Görlitz steht mit weiteren Leistungserbringern zur Durchführung von kostenlosen Schnelltests in Kontakt. Erste Beauftragungen wurden bereits erteilt, Rückmeldungen der Anbieter stehen noch aus. Sobald die Beauftragungen abgeschlossen sind, soll eine Übersicht auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht werden.

Herr Landrat Lange, übernehmen Sie!

Offene Mail an den Landrat zum Thema Schulöffnung im Landkreis Görlitz

Görlitz, den 13.03.2021

Sehr geehrter Herr Landrat Lange,

für Ihre mahnenden und warnenden Worte zur aktuellen Gefahrenlage im Landkreis Görlitz – was die steigende Infektionszahlen angeht – danke ich sehr. Pressemeldungen zufolge habe Sie sich an das Kultus- und Sozialministerium brieflich gewandt mit der Bitte, die Schulöffnung am Montag zu verschieben. Auch dafür gebührt Ihnen Anerkennung. Es setzt sich aktuell ja auch die Erkenntnis durch, dass Kinder- und Jugendliche gesundheitlich stärker betroffen sind einschließlich von Langzeitfolgen, als bislang angenommen.

Im Zusammenhang mit dem Thema mögliche Änderungen des Impfregimes verweisen Sie auf den ebenfalls stark betroffenen Vogtlandkreis und verweisen auf Ähnlichkeiten mit unserer Lage vor Ort. Dort erließ Landrat Keil Ende Februar eine Allgemeinverfügung, nach der die Präsenzbeschulung in der sogenannten Primarstufe (Grund- und Förderschulen), in der Kindertagespflege und der Kindertagesbetreuung ausgesetzt wird.

Mir ist als juristischem Laien nicht klar, ob ein Landrat für den Erlass solcher Verfügungen die Zustimmung der obersten Schul- und Sozialbehörde benötigt, oder ob er das in eigener Verantwortung kann. Als medizinischem Laien fehlt mir auch Kenntnis, ob man evidenzbasiert von einer anderen (geringeren?) Gefährdungslage ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen ausgehen kann.

Die Sächsische Corona-Schutzverordnung vom 12.02.2021 (war bei der Abfassung der Verordnung die steigende Gefahr durch die aggressiven Mutationen eigentlich bekannt?) legt fest: "Wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einem Landkreis oder in einer Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge überschritten, ist die Präsenzbeschulung und Kindertagesbetreuung nach Absatz 2 in dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt ab der jeweils folgenden Woche unzulässig, frühestens jedoch ab dem 8. März 2021 bezüglich des Zeitraums ab dem 1. März 2021."

Wie schätzen Sie für die nächsten Tage die Entwicklung im Landkreis ein? Muss man – so wie es die „Schutzverordnung“ es eigenartigerweise vorsieht – unsere Kinder erst einige Tage lang sehenden Auges dem Infektionsrisiko aussetzen?

Sehr geehrter Herr Landrat, ich habe zwei 11-jährige Söhne und kenne die Belastungen, die durch das Homeschooling und den weitgehenden Verzicht auf Kontakte gegeben sind. Meine Frau und ich gehören zu so genannten Risikogruppen. Wir haben uns auch im eigenen Interesse streng an die Auflagen und Hygienevorschriften gehalten. Wenn nun die Schulen die ärgsten Pandemietreiber sind, so hilft das für den Infektionsschutz unserer Familie wenig.

Ich bitte Sie um Prüfung, ob eine von Ihnen durch Allgemeinverfügung erlassene Schulschließung angesichts der Bedrohungslage angezeigt ist. Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten, das ist klar. Es geht meiner Ansicht nach aber um einen Notstand und um das Erfordernis, angesichts der Gefahren für Leib und Leben im Interesse der Menschen hier vor Ort ein deutliches Signal zu setzen – gerade auch in Richtung "Dresden". "Not kennt kein Gebot", sagt der Volksmund.

Ich bin mir sicher, dass Sie von einer breiten Mehrheit der "Öffentlichkeit" und auch des Kreistages bei ihrem klaren und entschiedenen Kurs Rückendeckung haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Prof. Dr. Joachim Schulze

Stadtrat, Kreisrat, Mitglied im Ausschuss für Soziales und Gesundheit und im Bildungsforum des Landkreises

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 15.03.2021 - 07:52Uhr | Zuletzt geändert am 15.03.2021 - 08:37Uhr
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