Inzidenzwert 540 im Landkreis Görlitz
Landkreis Görlitz, 9. Dezember 2020. Wie dringend der kommende erneute Lockdown gerade im Landkreis Görlitz geboten ist, zeigt die hiesige aktuelle Entwicklung der Corona-Falluahlen. Gegenüber gestern wurden bei weiteren 297 Erwachsenen und 27 Kinder erstmals Corona-Infektionen nachgewiesen, aktuell gelten 3.430 Personen im Kreisgebiet als infiziert, unabhängig von der Dunkelziffer. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt jetzt bei exakt 540,11 pro 100.000 Einwohner. 236 an Covid-19 Erkrankte sind im Landkreis Görlitz stationär eingewiesen, 28 davon liegen auf Intensivstationen.
Auslegungshinweise zur Allgemeinverfügung
Dem Gesundheitsamt wurden 23 weitere Todesfälle im gesamten Kreisgebiet im Zusammenhang mit Covid-19 aus der Zeit vom 16. Oktober bis zum 3. Dezember 2020 bekannt. Die Pandemie-Opfer wurden zwischen 66 und 94 Jahre alt. Fachleute gehen davon aus, dass sich die Lebenzeit bei durch Covid-19 Verstorbenen im Durchschnitt um zehn Jahre verkürzt hat.
Bis Freitag, den 11. Dezember 2020, eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas
Die Görlitzer Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass am Donnerstag, dem 10., und am Freitag, dem 11. Dezember 2020, in den Kindertageseinrichtungen der eingeschränkte Regelbetrieb gilt. Allerdings wird der Notbetrieb noch nicht zum morgigen Donnerstag eingeführt, weil zunächst die Regelungen des Freistaates Sachsen zur geplanten Schließung von Kitas ab dem 14. Dezember 2020 abgewartet werden sollen. Der Landkreis Görlitz bittet jedoch alle Träger der Kitas, sich bereits mit der praktischen Umsetzung der Notbetreuung ab kommenden Montag, dem 14. Dezember 2020, auseinanderzusetzen.
Hinweis zur Untersagung von Angeboten der Erwachsenenbildung
Bereits terminierte Prüfungen im Bereich der Erwachsenenbildung können wie geplant stattfinden; dazu zählen auch theoretische und praktische Fahrschulprüfungen einschließlich der Prüffahrten.
Testpflicht für Besucher in Pflegeeinrichtungen
Der Punkt II. Ziffer 8 der Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz vom 8. Dezember 2020 zur Testpflicht für Besucher in Pflegeeinrichtungen ist hinfällig, teilte der Landkreis Görlitz mit. Hintergrund: Zwischenzeitlich ist die Testpflicht durch die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) für Hygieneauflagen vom 7. Dezember 2020 geregelt wurde und damit vorrangig ist. Die Regelung bestimmt, dass Besuchern in Einrichtungen nach § 36 Abs. 1 Nummer 2 Infektionsschutzgesetz (voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen) der Zutritt nur nach erfolgtem Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis gewährt werden darf.
Eingeschränkte Öffnung der Wertstoffhöfe
Aufgrund Corona-bedingter Personalengpässe in der Entsorgungsgesellschaft Görlitz-Löbau-Zittau mbH (EGLZ) ist eine Öffnung der Wertstoffhöfe in Görlitz, Lawalde und Zittau nur eingeschränkt möglich. Die Wertstoffhöfe werden bis zum Ende der ersten Kalenderwoche 2021 nur an folgenden Tagen zu den üblichen Zeiten öffnen:
- Dienstag, 15. Dezember 2020
- Donnerstag, 17. Dezember 2020
- Dienstag, 22. Dezember 2020
- Dienstag, 29. Dezember 2020
- Dienstag, 5. Januar 2021
- Donnerstag, 7. Januar 2021
Am 24. und 31. Dezember 2020 bleiben die genannten Wertstoffhöfe ebenfalls geschlossen.
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- Quelle: red | Bildquelle: geralt / Gerd Altmann, Pixabay License (Bild beschnitten)
- Erstellt am 09.12.2020 - 15:22Uhr | Zuletzt geändert am 09.12.2020 - 16:07Uhr
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