Kreis Görlitz hat neue Allgemeinverfügung zu Quarantäne-Regelungen
 Landkreis Görlitz, 1. Dezember 2020. Gestern hat der Landkreis Görlitz am späten Nachmittag eine ab heute geltende Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie 1, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen bekanntgegeben. Sie entspricht dem einheitlichen Vorgehen aller sächsischen Landkreise. Allgemeinverfügungen und deren Begründungen sollten wirklich gelesen werden.
Landkreis Görlitz, 1. Dezember 2020. Gestern hat der Landkreis Görlitz am späten Nachmittag eine ab heute geltende Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie 1, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen bekanntgegeben. Sie entspricht dem einheitlichen Vorgehen aller sächsischen Landkreise. Allgemeinverfügungen und deren Begründungen sollten wirklich gelesen werden.
Zum Download bereitgestellt
Die Allgemeinverfügung regelt die Maßnahmen zur Absonderung, Hygieneregeln während der Absonderung sowie Vorschriften zur Beendigung der Absonderung. Sie gilt bis zum Ablauf des 31. Januar 2021.
Der Wortlaut der neuen Allgemeinverfügung zu Absonderungsmaßnahmen zum Download  steht auf http://coronavirus.landkreis.gr/ bereit, ebenso die Verhaltensregeln für abgesonderte Personen und Hinweise für Angehörige.
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- Quelle: red
- Erstellt am 01.12.2020 - 08:43Uhr | Zuletzt geändert am 01.12.2020 - 09:22Uhr
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