Heute nur eine neue Corona-Infektion im Landkreis Görlitz

Heute nur eine neue Corona-Infektion im Landkreis GörlitzLandkreis Görlitz, 29. März 2020. Im Landkreis Görlitz gibt es mit Stand von heute 69 bestätigte Coronavirus-Infektionen – einen Fall mehr als gestern. Von den bisher festgestellten Covid-19-Erkrankungen gelten bislang sechs Personen als wieder geheilt.

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Unterstützung für Pendler aus Polen und Tschechien

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Die Zahl der durch das Gesundheitsamt angeordneten Quarantänen insgesamt 219, allerdings konnten bereits 194 Personen wieder aus der Quarantäne entlassen werden. Noch immer sechs Personen befinden sich in stationärer Behandlung, davon eine weiterhin intensivmedizinisch.

Hinweis für Grenzpendler

Der Freistaat Sachsen gewährt infolge der neuen Einreisebeschränkungen der Länder Tschechien und Polen eine finanzielle Unterstützung für die Unterbringung von Grenzpendlern sowie deren Angehörigen, die im Gesundheitssektor tätig sind. Für betroffene Arbeitnehmer, die eine Unterkunft in Sachsen in Anspruch nehmen, wird eine Pauschale in Höhe von 40 Euro pro Nacht an den Arbeitgeber gezahlt, sofern die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Für mitreisende Angehörige beträgt die Pauschale 20 Euro pro Nacht.

Diese Zuwendung wird auf Antrag des Zuwendungsempfängers – also des Arbeitgebers – gewährt. Das gilt zunächst für eine Laufzeit von drei Monaten, gerechnet ab dem 26. März 2020. Alle Regelungen sowie das Antragsformular werden auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen zur Verfügung gestellt.

Bürgeranfragen

Für Fragen ist das Bürgertelefon unter 03581 - 6 63-5656 täglich von 8 bis 18 Uhr oder per E-Mail an anfragen-coronax@xkreis-gr.de (Spamschutz: beide "x" entfernen) erreichbar. Das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz weist allerdings darauf hin, dass Anfragen zu persönlichen Daten von Coronavirus-Erkrankten nicht beantwortet werden.

Aktuell:
Informationen und Handlungsempfehlungen der Landkreisverwaltung Görlitz a

Mehr:
Das Ordnungsamt der Großgemeinde Markersdorf weist darauf hin, dass die Brauchtumsfeuer zu Walpurgis und Ostern wie alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen untersagt sind.

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  • Quelle: red | Foros: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 29.03.2020 - 19:00Uhr | Zuletzt geändert am 29.03.2020 - 19:36Uhr
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