Hilfen für hochwassergeschädigte Unternehmen

Berlin 5. Juni 2013. Zusätzlich zur von Bundeskanzlerin Angela Merkel zugesagten Soforthilfe des Bundes in Höhe von 100 Millionen Euro, die seitens der betroffenen Länder in gleicher Höhe für Sofortmaßnahmen aufgestockt wird, will das Bundesministrium für Wirtschaft betroffenen Unternehmen mit einem 10-Punkte-Programm für den Wiederaufbau unter die Arme greifen. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler hatte sich heute mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zusammengesetzt und zu den Hochwasserfolgen ausgetauscht. Allerdings sahen sich die Beteiligten noch nicht in der Lage, die Schäden zu überblicken. Laut Rösler müsse vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen unbürokratisch geholfen werden: "Niemand wird alleine gelassen!"

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10-Punkte-Programm für den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe

1.
Kreditprogramme der KfW werden für hochwassergeschädigte Unternehmen geöffnet (KfW Unternehmerkredit), für Private (Wohnungseigentum) und für Kommunen (Investitionskredit Kommunen);Volumen für Unternehmen rund 100 Millionen Euro.
2.
Für ausgewählte KfW-Programme (insbesondere für KfW-Unternehmerkredit) werden die Zinsen verbilligt und auch Betriebsmittelkredite einbezogen. Gleichzeitig soll die Vergabe von KfW-Unternehmerkrediten soweit möglich in diesen Fällen durch Haftungsfreistellung der Hausbanken erleichtert werden.

3.
Zins und Tilgung für laufende KfW-Kredite sollten auf Antrag der Hausbanken vorübergehend gestundet werden.

4.
Einrichtung einer Hotline der KfW, bei der sich Unternehmerinnen und Unternehmer kurzfristig über die aktuellen Hilfsangebote informieren können, sobald alle Programmangebote stehen.

5.
Betroffene Länder sollten Angebote ihrer Förderbanken in ähnlicher Weise wie die KfW flexibilisieren. KfW prüft zinsgünstige Refinanzierung für die Landesförderinstitute, die eigene Hochwasserkreditprogramme auflegen.

6.
Für kleine Unternehmen sollten die besonders wichtigen Angebote der Bürgschaftsbanken in den betroffenen Ländern verbessert werden, etwa durch vorübergehend höhere Bürgschaftsquoten.

7.
Es wird überlegt, eventuell ein Sonderprogramm "Hochwasser“ für Schäden in den Krisengebieten im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ einzuführen.

8.
Passgenaue Nutzung vorhandener Mittel der laufenden Förderperiode aus den EU-Strukturfonds für vom Hochwasser betroffene Unternehmen, Kommunen und Bürger.
Bei Bedarf Unterstützung der Länder gegenüber der EU-Kommission für eine schnelle und unbürokratische Anpassung der operationellen Programme.

9.
Nutzung des EU-Solidaritätsfonds für Soforthilfen zur Behebung der Hochwasserschäden.

10.
Unterbrechung der Fristen zur Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum Frühjahr 2014 für Unternehmen, bei denen durch die Hochwasserkatastrophe Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verursacht wurde.

Sofortmaßnahmen der Wirtschaft


Die Kammern werden versuchen, für weggefallene Ausbildungsplätze Ersatzlösungen zu schaffen und dafür Sorge zu tragen, dass Schäden an überbetrieblichen Ausbildungsstätten schnell beseitigt werden.

Mit Unterstützung der Kammern sollen Patenschaften zwischen Unternehmen vermittelt werden, um sich gegenseitig etwa durch Ersatzmaschinen Hilfestellung zu geben.

Zielgerichtete Information an betroffene Unternehmen, die Möglichkeit der Kurzarbeit zu nutzen (Inanspruchnahme der Kurzarbeiterregelung nach SGB III), um Entlassungen zu vermeiden.

Weiteres Gespräch

Am Montag kommender Woche findet ein Gespräch des Bundeswirtschaftsministers mit der Kredit- und der Versicherungswirtschaft statt, um den betroffenen Unternehmen rasch , unbürokratisch und passgenau zu helfen.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 05.06.2013 - 19:16Uhr | Zuletzt geändert am 05.06.2013 - 19:16Uhr
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