Geschäftswagen privatisieren?
Teltow, 28. Juni 2006. Die Herausnahme des Autos aus dem Betriebsvermögen kann vorteilhaft sein. Nach der Gesetzesänderung über private Nutzung empfehlen Steuerexperten den Kostencheck. Betroffene sollten ihren Steuerberater konsultieren.
Rückwirkende gesetzliche Regelung der Geschäftswagen-Besteuerung
Anfang April wurde die private Nutzung von Firmenwagen gesetzlich neu geregelt, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2006. Die vordem überwiegend vorteilhafte Einprozentregelung - monatlich wird ein Prozent des Brutto-Listenpreises für Privatfahrten versteuert - ist seither deutlich eingeschränkt. Sie kommt nur noch zur Anwendung für Fahrzeuge, die zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden. Um ein Fahrtenbuch dürfte dann kaum noch herum zu kommen sein. Zu empfehlen ist der Gang zum Steuerberater, um verbindliche Auskünfte zu erhalten.
Wer auf das Fahrtenbuch vollständig verzichtet, muss monatlich 1,5 Prozent des Brutto-Listenpreises versteuern.
Steuerexperten haben inzwischen ausgerechnet, dass es bei höherer Privatnutzung durchaus sinnvoll sein kann, den Geschäftswagen aus dem Betriebsvermögen herauszunehmen und stattdessen die Dienstfahrten mit dem steuerlichen Erstattungssatz von 0,30 Euro pro Kilometer abzurechnen. Die Privatisierung des Firmenwagens kann sich besonders dann lohnen, wenn der Wagen bereits voll abgeschrieben ist. Nicht zuletzt empfehlen Steuerberater ihren Mandanten die Privatisierungsvariante auch, weil damit die aufwändige Dokumentation sämtlicher Autobewegungen entfällt und lediglich die betrieblich veranlassten Fahrten abzurechnen sind - eine Verringerung des bürokratischen Aufwandes, die ebenfalls einen geldwerten Vorteil bedeutet.
Die Überführung des Autos aus dem Betriebs- in das Privatvermögen hat freilich auch ihre Versicherungsseite. Firmenwagenfahrer können in aller Regel nicht ihre persönliche Schadenfreiheitsklasse (SFK) durch unfallfreies Fahren verbessern, da sie bei den Betriebsfahrzeugen ja nicht selbst als Versicherungsnehmer auftreten. Daraus resultieren bei der Umstellung unter Umständen teure Einstufungen in entsprechend hohe Schadenfreiheitsklassen.
Mit einem speziell auf Firmenwagenfahrer zugeschnittenen Tarif erleichtert beispielsweise der Autoversicherer Direct Line den Wechsel zum privaten Halter: Bei der Neuzulassung als privater PKW werden die nachweislich in Betriebsdiensten schadenfrei zurückgelegten Jahre komplett angerechnet.
Bei seiner Einführung im Jahre 2003 zielte dieser Tarif ursprünglich auf angestellte Arbeitnehmer, die infolge beruflicher Veränderungen oder Eintritt in den Ruhestand vom Firmenwagen auf einen Privatwagen umsteigen. Jetzt kommen die Erfahrungen mit diesem Tarif einer weiteren Klientel zugute. Firmen-Autofahrer nach mitunter langen Jahren unfallfreier Fahrpraxis - wie durchaus noch weithin üblich - beim Umstieg mit hohen Beitragsätzen zu belasten, hält Direct Line-Pressechefin Betina Welter nicht für marktgerecht. „Wir haben diesen innovativen und flexiblen Tarif für den Halterwechsel zwischen betrieblich und privat entwickelt, weil die berufliche Lebenswirklichkeit heute - ob bei Arbeitnehmern oder Selbstständigen - geprägt ist von der Mobilität der Verhältnisse. Hier liegt viel Potenzial im umkämpften Markt der Autoversicherung.“



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- Quelle: /openPR /Direct Line Versicherung AG
- Erstellt am 28.06.2006 - 08:33Uhr | Zuletzt geändert am 06.08.2019 - 17:01Uhr
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