Startschuss in Staßfurt
Stendal. Die Justizminister von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben in Staßfurt den Startschuss für das gemeinsame Mahngericht der drei mitteldeutschen Länder gegeben. Die Außenstelle Staßfurt des Amtsgerichts Aschersleben (Sachsen-Anhalt) ist seit dem 1. Mai 2007 für die automatisierte Bearbeitung sämtlicher Mahnverfahren der Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie für die Mahnverfahren aus Thüringen, die in einer nur maschinell lesbaren Form beantragt werden, zuständig. Die Grundlage der Kooperation ist ein Staatsvertrag, dem die drei Landtage zugestimmt haben.
Zentrales Mahngericht für Mitteldeutschland
Zum Start informierten sich heute die Justizminister der drei Länder vor Ort. ´"Von dem gemeinsamen Mahngericht profitieren alle Beteiligten", ist sich Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb sicher, ihr sächsischer Kollege Geert Mackenroth und der Thüringer Justizminister Harald Schliemann unisono. "Der Mahnantrag per Mausklick ist jetzt in ganz Mitteldeutschland möglich. Das baut den für die Entwicklung der Wirtschaft wichtigen Standortfaktor Recht in der Region weiter aus", sagte Ministerin Kolb. Zugleich sichere die Kooperation die Auslastung des Zentralen Mahngerichts in Staßfurt langfristig. "Säumige Schuldner mit mangelnder Zahlungsmoral - mit ihnen macht das elektronische Mahnverfahren kurzen Prozess. Die Justiz öffnet die Tür zum elektronischen Rechtsverkehr und macht sich fit für die Zukunft", betonte Mackenroth. "Die Übertragung der Aufgabe auf Sachsen-Anhalt ist für Thüringen der wirtschaftlichste Weg bei einem derzeitigen Verfahrensaufkommen von rund 61.000 Mahnanträgen im Jahr", ergänzte Schliemann.
Das zivilgerichtliche Mahnverfahren hat die Aufgabe, Gläubigern unbestrittener Geldforderungen schnell und kostengünstig zu einem Vollstreckungstitel zu verhelfen. Sachsen-Anhalt hat beim Zentralen Mahngericht in Staßfurt ein automatisiertes Verfahren eingeführt, dank dem Mahnanträge elektronisch erfasst und Mahnbescheide innerhalb von 24 Stunden erlassen werden können. Seit Oktober 2005 werden alle Mahnanträge aus Sachsen-Anhalt hier automatisiert bearbeitet - insgesamt bisher mehr als 142.000 Verfahren. Das Verfahren läuft größtenteils ohne den Eingriff eines Rechtspflegers ab, verkürzt Bearbeitungszeiten und reduziert Fehlerquellen.
In Thüringen und Sachsen erfolgte die Bearbeitung bisher dezentral und manuell an den Amtsgerichten. In Sachsen-Anhalt fallen jährlich rund 90.000 Mahnanträge an, in Sachsen rund 127.000 und in Thüringen 61.000 Verfahren.
Hintergrund:
Das zivilgerichtliche Mahnverfahren soll dem Gläubiger von Geldforderungen schnell und einfach ohne mündliche Verhandlung eines Gerichts zu einem Vollstreckungstitel verhelfen, wenn der Schuldner die Forderung nicht ernstlich bestreitet, sie aber nicht erfüllen will oder kann.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 02.05.2007 - 17:39Uhr | Zuletzt geändert am 02.05.2007 - 17:39Uhr
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