Neue Hundesteuermarken: Versand startet im Januar 2025
Görlitz, 20. November 2024. Hundehalter in Görlitz erhalten ab Januar 2025 neue Hundesteuermarken. Die blau-tropfenförmigen Marken sind für den Zeitraum 2025 bis 2027 gültig. Zeitgleich verlieren die aktuell verwendeten violetten Marken ihre Gültigkeit. Der Austausch erfolgt ohne Behördengang: Die neuen Marken werden zusammen mit den Hundesteuerbescheiden per Post zugestellt.
Neue Hundesteuermarken für Görlitz (Symbolbild)
Bild von wurliburli auf Pixabay
Austausch ohne Rückgabe der alten Marke

Blaue Hundesteuermarke der Stadt Görlitz für 2025 bis 2027
Bildquelle: Stadtverwaltung Görlitz
Mit dem Empfang der neuen Hundesteuermarke sind Hundehalter verpflichtet, diese ab Januar 2025 zu nutzen. Eine Rückgabe der bisherigen Marken ist nicht erforderlich. Nur bei der Abmeldung eines Hundes bleibt die Rückgabe der gültigen Steuermarke an die Stadt Görlitz vorgeschrieben.
Die Stadtverwaltung betont, dass Hunde außerhalb des eigenen Grundstücks nur mit der befestigten, gültigen Hundesteuermarke geführt werden dürfen. Kontrollen durch Bedienstete oder Beauftragte der Stadt sind möglich, die Marke ist auf Verlangen vorzuzeigen. Diese Regelung ergibt sich aus § 7 Abs. 2 der Hundesteuersatzung.
Weiterführende Informationen
Alle wichtigen Details zur Hundesteuer, den Regelungen zur Hundehaltung und dem Leinenzwang sind auf der städtischen Webseite abrufbar: www.goerlitz.de/steuern.



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- Quelle: red / PM Stadtverwaltung Görlitz
- Erstellt am 19.11.2024 - 23:12Uhr | Zuletzt geändert am 20.11.2024 - 09:26Uhr
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