Landkreis Görlitz verbietet Feuerwerke
Landkreis Görlitz, 3. August 2018. Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt des Landkreises Görlitz hat eine Allgemeinverfügung zun Verbot von Feuerwerken erlassen.
Brandrisiko möglichst gering halten
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der sehr niedrigen Wasserstände, was auch bestimmte Löschwasserressourcen betrifft, sind im Landkreis Görlitz ab heute, dem 3. August 2018, bis auf weiteres alle Feuerwerke der Kategorien 2, 3 und 4 (Kleinfeuerwerk, Mittelfeuerwerk und Großfeuerwerk) verboten.
Damit sollen weiteren Bränden im Landkreis Görlitz möglichst vermieden werden. Die erforderliche "Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung" erfolgt im nächsten Landkreisjournal am 17. August 2018 und auf der Internetseite des Landkreises Görlitz.


Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

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- Quelle: red
- Erstellt am 03.08.2018 - 16:24Uhr | Zuletzt geändert am 03.08.2018 - 16:24Uhr
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