Selbstbestimmtes Leben
Dresden | Chemnitz, 21. November 2006. Das Sächsische Staatsministerium der Justiz lädt zu der Informationsveranstaltung "Wer klug ist, sorgt vor!" ein. Hintergrund: Im Freistaat Sachsen stehen über 65.000 Menschen unter Betreuung, weil sie ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst wahrnehmen können. Trotz der steigenden Anzahl von Betreuten wissen viele Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht, was Betreuung bedeutet und wie Vorsorge getroffen werden kann. Weitverbreitet ist zudem die unzutreffende Vorstellung, im Fall der Hilfsbedürftigkeit dürften der Ehepartner oder die Kinder ohne weiteres die wesentlichen Entscheidungen treffen. Auch die Möglichkeit, bereits in gesunden Tagen medizinische Maßnahmen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit festzulegen, wirft zahlreiche Fragen auf.
Vorsorge für Alter, Unfall oder schwere Krankheit
Die Informationsveranstaltung "Wer klug ist, sorgt vor" zeigt auf, wie sich die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse durch eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Ernstfall verwirklichen lassen. Dazu wird auch der Leitfaden des sächsischen Justizministeriums zu dem Thema "Betreuung und Vorsorge" vorgestellt, der das Muster einer Vorsorgevollmacht enthält. Die Veranstaltung bietet Gelegenheit, Fragen beispielsweise zu Inhalt, Form und Reichweite von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, zu den Rechten und Pflichten eines Betreuers sowie zu den Kosten von Vorsorge und Betreuung zu erörtern.
Justizminister Geert Mackenroth: "Jeder von uns kann durch eine schwere Krankheit, einen Unfall oder im Alter in die Lage geraten, Entscheidungen nicht mehr eigenverantwortlich treffen zu können. Wer dann seine eigenen Vorstellungen zum Tragen bringen will, sollte rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen und eine Patientenverfügung errichten. Eine solche Vorsorge ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung für den Fall der Hilfsbedürftigkeit."
Zu Unterscheiden ist zwischen dem Betreuer und einer Pflegekraft, ob nun zur Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung.
Termin:
Donnerstag, den 23. November 2006, 19.00 Uhr
Landgericht Chemnitz, Schwurgerichtssaal,
Hohe Straße 19/23, 09112 Chemnitz
An der Veranstaltung werden teilnehmen:
Geert Mackenroth, Sächsischer Staatsminister der Justiz
Thomas Egerland, Notar in Limbach-Oberfrohna
Moderiert wird die Veranstaltung von Peter Ignée, Präsident des Landgerichts Chemnitz.
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- Quelle: /SMJus061120
- Erstellt am 21.11.2006 - 08:33Uhr | Zuletzt geändert am 09.06.2020 - 07:50Uhr
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