Erster A/H1N1-Todesfall in Sachsen
Sachsen | Bautzen / Budyšín. In Sachsen ist das erste Opfer der Schweinegrippe - die so genannte Neue Grippe - zu verzeichnen. Ein 44-jähriger Mann aus dem Vogtland ist am Donnerstag, dem 12. November 2009, am Abend nach einer Infektion mit dem H1N1-Virus verstorben. Der Patient war an Husten und Atemnot erkrankt und zunächst ambulant und später stationär behandelt worden. Vorerkrankungen bzw. Risikofaktoren sind bei dem Betroffen bisher nicht bekannt. Geimpft gegen die Schweinegrippe war er nicht.
Arzt vor Gericht in Bautzen / Meldepflicht aufgehoben
Das Gesundheitsministerium weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Notwendigkeit des persönlichen Schutzes hin. Vor diesem Hintergrund sind die Einhaltung von Hygienemaßnahmen und die Impfung vor allem für chronisch Kranke als wichtige Präventionsmaßnahme von besonderer Bedeutung. Die Symptome der neuen Grippe sind ähnlich wie bei saisonaler Influenza, vor allem Fieber, Atemwegsbeschwerden und Gliederschmerzen.
Bisher sind seit dem 20. August 2009 im Freistaat Sachsen 1.578 Fälle zu Influenza A/H1N1v bestätigt.
Impfende!
Übersicht der impfenden Ärzte in Sachsen: http://www.kvs-sachsen.de
Informationen!
Ausführliche Informationen zur Neuen Grippe: http://www.gesunde.sachsen.de
Zusätzlich steht Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr das Informationstelefon des Sächsischen Gesundheitsministeriums unter der Tel. 0351 - 564-5555 zur Verfügung.
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Leserhinweis:
Josef Birner aus Bayern hat sich für die Veröffentlichung seines Leserbriefes „Impfaufklärung wird verhindert“ (Rubrik Leser) bedankt. Er schreibt: "Schließlich kann man wohl keinem normalen Menschen erklären, warum er die Information, dass es sich bei den Impfzusätzen MF 59 und AS03 um eine geballte Ladung von Nanopartikeln handelt (und zwar Mehrkomponenten-Nanopartikel), die sich nicht mehr auflösen, von der Regierung nicht bekommt!
Erweist zudem auf einen Termin beim Amtsgericht Bautzen hin. Es geht um eine Strafsache gegen Herrn Dr. Stefan Lanka, "der sich erlaubt hatte, Kritik zu üben, an einem exemplarischen Fall von „Impfzwang in Sachsen“, bei welchem das Grundgesetz beiseite geschoben worden ist.
Da es nach dem Grundgesetz keinen Impfzwang gibt, dürfen untergeordnete Gesetze und Verordnungen nicht angewendet werden! Nur dort wo das Grundgesetz genau aussagt, wo ein Grundrecht (hier das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie das Elternrecht) unter ganz konkret beschriebenen Voraussetzungen eingeschränkt werden kann, nur unter solchen Umständen sind Ausnahmen zugelassen. Dies war vorliegend nicht der Fall, da das Grundgesetz keine Impfung unter Zwang duldet.
Im vorliegenden Fall ging es darum, daß das Jugendamt beim Landratsamt Bautzen über das Amzsgericht Bautzen dafür gesorgt hatte (Ende 2008), dass Eltern die elterliche Sorge für ihr zweijähriges Kind entzogen worden ist, um das Kind einer Zwangsimpfung zu unterziehen. Die Eltern hatten sich geweigert, denn sie wollten zuvor eine sorgfältige Impfaufklärung, wie sie im Gesetz vorgesehen ist und vom BGH mehrfach durch Urteile bestätigt worden ist. Diese Impfaufklärung wurde ihnen verweigert."
Wie Herr Birner weiter berichtet, hatte der Virologe Dr. Stefan Lanka sich eingeschaltet und auf diese Unrechtssituation „drastisch“ hingewiesen, was ihm eine Anzeige durch den Bautzener Landrat Michael Harig einbrachte, der ihn wegen Beleidigung von Mitarbeitern nun über das Amtsgericht Bautzen belangen will.
Prozesstermin:
Mittwoch, 2. Dezember 2009, 15 Uhr,
Amtsgericht Bautzen, Lessingstraße 7, 02625 Bautzen, Zimmer Nr. 128,
Geschäftsnummer 40 Cs 160 Js 3022709
Kommentar
Es scheint paradox - die Schweinegrippe wird als Bedrohung der Volksgesundheit vermittelt und die Impfappelle reißen nicht ab - und am Freitag, dem 13. November 2009 wird gemeldet, der Landkreis Görlitz habe als erster die Meldepflicht für Schweinegrippenerkrankungen aufgehoben. Man wolle die Ärzte von Bürokratie entlasten, damit sie mehr impfen können, war zu vernehmen. Damit werden nur noch Todesfälle zeitnah zentral erfasst.
Dem zunehmend verwirrten Bürger wird die Impfentscheidung damit nicht erleichtert. Ist der Piekser nun wichtig oder nicht? Oder soll die Zahl der Erkrankten nicht bekannt werden, indem man sie nicht erfasst?
Oder sind wir alle ein Opfer deutscher Gründlichkeit?
Wieso Infektionen bei drohender Pandemie nicht mehr erfasst werden, versteht vielleicht ein geimpfter Landrat,
aber nicht Ihr Fritz R. Stänker
Ergebnis: Soll man sich gegen die Schweinegrippe impfen lassen?
Umfrage seit dem 13.11.2009
Teilnahme: 239 Stimmen
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- Quelle: /red | /Fritz Rudolph Stänker | Erstveröffentlichung am 13.11.2009 - 23:06 Uhr
- Erstellt am 13.11.2009 - 20:51Uhr | Zuletzt geändert am 26.11.2009 - 09:54Uhr
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