Vogelgrippe grassiert
Windischleuba | Frohburg. Im Freistaat Thüringen wurde an der Talsperre Windischleuba im Altenburger Land bei einem tot aufgefundenen Höckerschwan das hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1 amtlich nachgewiesen. Neben einem Sperrbezirk in Thüringen wird im Umkreis von 10 km um den Fundort des Wildvogels an der Talsperre ein Beobachtungsgebiet, welches in den Landkreis Leipziger Land hineinreicht, festgelegt. Dieses Beobachtungsgebiet grenzt unmittelbar an den in der Vorwoche um die Stadt Frohburg eingerichteten Wildvogelgeflügelpestsperrbezirk an.
Thüringens Beobachtungsgebiet auch auf sächsischer Seite
Die Hauptzufahrtswege zum Beobachtungsgebiet werden durch Beschilderung ausgewiesen. Im Beobachtungsgebiet gilt die Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel. Tote Wasser und Greifvögel sind unter Angabe des Fundortes der Gemeinde oder dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzuzeigen.
Seitens des sächsischen gesundheits- und Sozialministeriums wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es sich bei der Geflügelpest - so die korrekte Bezeichnung der Vogelgrippe - um eine Tierseuche handelt, bei der die Ansteckungsgefahr für Menschen außerordentlich gering und nur nach sehr engem Kontakt vom Tier zum Mensch möglich ist.
Die festgelegten Maßnahmen des Landratsamtes Leipziger Land im Rahmen der Sperrbezirksregelung Wildvogelgeflügelpest in der Stadt Frohburg mit den Ortsteilen Eschefeld und Benndorf bleiben unverändert bestehen.


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- Quelle: /red
- Erstellt am 05.07.2007 - 18:47Uhr | Zuletzt geändert am 05.07.2007 - 18:47Uhr
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