Stöcker-Villen müssen weichen

Stöcker-Villen müssen weichenGörlitz, 1. August 2021. Von Thomas Beier. Die Meldung aus der Landesdirektion Sachsen, die vorgestern am Vormittag bekanntwurde, polarisierte: Die beiden sogenannten Stöcker-Villen am Görlitzer Postplatz dürfen abgerissen werden. Einerseits wird damit ein Hindernis für den Görlitzer Kaufhausinvestor Prof. Dr. Winfried Stöcker beseitigt, andererseits hatten sich viele aus der soziokulturellen Szene für den Erhalt der baufälligen Hauser eingesetzt.

Abb.: Am Postplatz in Görlitz die beiden Häuser weitab vom Glück, die zu lange auf einen Investor warten mussten
Archivbild: © BeierMedia.de
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Denkmal schützt vor Abriss nicht

Die Frage des Abrisses der Häuser auf dem Postplatz 5 und 6, die einer für die Görlitzer Innenstadt bedeutsamen Parkhauserweiterung und einer neuen Zufahrt für das historische Kaufhaus, das Stöcker wiedereröffnen will, weichen sollen, war bei der Landesdirektion gelandet, weil diese als obere Denkmalschutzbehörde zu prüfen hatte, ob der Abriss überhaupt genehmigt werden kann. Hintergrund: Die Stadt Görlitz, die den Abriss befürwortet, lag zu diesem Thema im Clinch mit dem Landesamt für Denkmalpflege.

Mit der Abbruchgenehmigung gab die Landesdirektion Sachsen einem Antrag des Architekten Maik Straube statt, der in Vollmacht für die Stöcker Kaufhaus GmbH & Co. KG handelt. Die Entscheidung resultiere "aus der Unzumutbarkeit des Erhalts der beiden Gebäude für den Eigentümer", so die Landesdirektion. Für Görlitz ist das ein ungewöhnlicher, jedoch legaler Vorgang: Immobilienerwerb nicht zum Zwecke der Sanierung, sondern des Abrisses. Nun sind die genauen Kriterien für die Feststellung der Unzumutbarkeit einer Sanierung nicht bekannt, aber mit diesem Argument hätte man nach 1990 wohl einen Teil der Görlitzer Altstadt abreißen können. Allerdings sind die Häuser, wie Leser des Görlitzer Anzeigers attestierten, in einem ruinösen Zustand.

Abwägungsprozess

Offenbar hat sich die Landesdirektion Sachsen ihre Entscheidung nicht leicht gemacht, denn die Abrissgenehmigung ist an die denkmalgerechte Sanierung des Kaufhauses Görlitz gebunden; dazu habe man aufschiebende Bedingungen festgelegt und Auflagen erteilt.

Zwar hatte die Landedirektion den Denkmalcharakter der beiden Häuser festgestellt, jedoch sieht es die Behörde als gesichert an, dass "im Anschluss an eine grundsätzlich mögliche Sanierung der betreffenden Gebäude deren Verwertung – zum Beispiel als Wohnhäuser – gleichwohl kaum wirtschaftlich sein dürfte". Begründet wird diese Einschätzung mit der örtlichen Lage zwischen dem Parkhaus und der angrenzenden Brandmauer in Richtung Schützenstraße. Das Fazit der Landesdirektion dürfte andere Denkmalbesitzer aufhorchen lassen: "Der Erhalt der Kulturdenkmale ist deshalb dem Eigentümer nicht zumutbar."

Der Unzumutbarkeit des Gebäudeerhalts resp. der Sanierung stellt die Landesdirektion weitere Argumente zur Seite: Der Abriss sei eng mit der von der Stadt beabsichtigten Umgestaltung der Innenstadt verknüpft, weshalb die Stadt Görlitz selbst "aus denkmalpflegerischen wie auch aus städtebaulichen Gründen" den Abriss beider Gebäude befürworte. Dem stehe eine Nutzung der Kulturdenkmale durch den Eigentümer entgegen.

Bedingungen und Auflagen

Indem sie die Abrissgenehmigung Genehmigung aufschiebenden Bedingungen verknüpft hat will die Landesdirektion sicherstellen, dass "der Abriss der Denkmale tatsächlich nur im Kontext der beabsichtigten städtebaulichen Neuordnung und der Wiederbelebung des Kaufhauses Görlitz erfolgen kann". So müsse etwa vor Beginn der Abrissarbeiten der Villen der in Aufstellung befindliche Vorhabenbezogene Bebauungsplan der Stadt Görlitz "Umbau Kaufhaus Görlitz" in Kraft getreten sein. Außerdem müssen alle Baugenehmigungen und, soweit nötig, denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen für Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans, deren Durchführung die Beseitigung der beiden Villen voraussetzt, vorliegen und unanfechtbar sein.

Bevor mit dem Abbruch begonnen werden darf, muss eine umfassende Bestandsdokumentation der Häuser Postplatz 5 und 6 erstellt und der Landesdirektion Sachsen vorgelegt werden. Zudem ist das Landesamt für Archäologie berechtigt, vor Beginn des Abbruchs Grabungen durchzuführen, mögliche Funde sachgerecht auszugraben und Befunde zu dokumentieren.

Wirtschaftlichkeitsaspekte

Im Weiteren folgt die Landesdirektion Stöckers Argumenten, wonach für den wirtschaftlichen Betrieb des historischen Kaufhauses das zum CityCenter Frauentor gehörende Parkhaus unter Nutzung der heutigen Villenflächen erweitert werden muss. Diese Parkhauserweiterung biete zudem "die Möglichkeit, weitere Teile der Görlitzer Innenstadt – insbesondere auch den Obermarkt – von ruhendem Verkehr zu befreien und damit die städtebauliche und Aufenthaltsqualität des Görlitzer Zentrums entscheidend zu verbessern".

Auch das Anliegen des Investors, die Lieferzufahrt für das CityCenter Frauentor und künftig das Kaufhaus Görlitz in südwestliche Richtung zu verlegen, wurde herangezogen. Mit dem Abriss wird eine künftige Lieferzufahrt direkt aus Richtung Konsul- und Schützenstraße ohne schwieriges Rangieren möglich.

Widerspruch möglich

Gegen den Bescheid der Landesdirektion kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde oder die Ausführung länger als zwei Jahre unterbrochen wird.

Görlitzer Oberbürgermeister begrüßt Entscheidung

Der Görlitzer Oberbürgermeister Octavian Ursu, der schon wenige Wochen nach seinem Amtsantritt im August 2019 mit Stöcker über dessen Vorhaben gesprochen hatte, kommentierte die Nachricht über die Abrissgenehigung so: "Die Entscheidung der Landesdirektion ist ausgewogen und berücksichtigt sowohl die Interessen des Denkmalschutzes als auch die Chancen für eine zukünftige gute Stadtentwicklung. Von unserer Seite werden wir das Projekt konstruktiv begleiten, um die denkmalgerechte Sanierung und die Wiedereröffnung des Kaufhauses mitten in unserer Stadt zu ermöglichen."

Ein Wermutstropfen bleibt: Nach dem Bonehaus am Obermarkt, das wenigstens als Gebäude erhalten bleibt (Film von Daniel Arnold: "Das Bonehaus – der Versuch einer Rettung"), verschwindet ein weiterer – nennen wir es informeller – Treffpunkt der soziokulturellen Szene, der Görlitz über Sachsen hinaus bekannt und attraktiv gemacht hat. "In Görlitz, ja, da geht noch was", wurde man anderenorts gelegentlich empfangen. Ob dieser Nimbus weiterleben wird?

Vom Beutel und vom Geld

Wie heißt es doch im Kinderreim vom Fritz und vom Friedrich? "Das ist der Lauf der Welt: Der eine hat den Beutel, der andere hat das Geld." Aus Initiativen entwickeln sich einige wenige hochprofessionelle Fördertopf-Anzapfer, die dann als Ansprechpartner womöglich eher geneigt sind, auch Soziokultur zu bürokratisieren. Was manche als Freiräume verstanden wissen wollten, verschwindet mit den für diese Zwecke nutzbaren Immobilien. Der Kinderreim endet so: Der eine ist hoch, der andere ist niedrig: Das ist der Fritz und das ist der Friedrich."

Ob Stöcker nun der Fritz oder der Friedrich ist, darauf kommt es gar nicht so sehr an. Eher reiben sich viele an der Tatsache, dass er ein Freund klarer Worte ist – eine Eigenheit, mit der nicht alle umgehen können und die zudem das Risiko birgt, es gelegentlich an angebrachter Differenzierung mangeln zu lassen. Allerdings verkörpert er damit eine Eigenschaft, ohne die ein Self-Made-Man nicht entstehen kann: Genau das zu vertreten und zu tun, was man im Innersten für richtig hält, anstelle im Meinungsmeer herumzupaddeln.

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  • Quelle: Thomas Beier | Foto: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 01.08.2021 - 05:28Uhr | Zuletzt geändert am 20.07.2022 - 23:37Uhr
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