Die Schlinge zieht sich zu

Görlitz-Zgorzelec. Wie die Stadtverwaltung Görlitz mitteilt, sind die zivilrechtlichen Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts in den Verfahren SRG Stadtreinigung Görlitz GmbH i. L. gegen den ehemaligen Geschäftsführer Hartmut Gottschling und die ehemaligen Aufsichtsräte Jörg-Peter Thoms, Klaus Keller, Raphael Schmidt, Hans-Ulrich Lehmann und Stephan Lechner rechtskräftig. Gemäß Urteil des Landgerichtes Görlitz vom 11. Januar 2008 haften der ehemalige Geschäftsführer und die ehemaligen Aufsichtsräte der Stadtreinigung Görlitz GmbH i. L. für den Schaden in Höhe von insgesamt rund 375 Tausend Euro zuzüglich ca. 90 Tausend Euro Zinsen. 153 Tausend Euro hat das Geldinstitut von Herrn Gottschling im Rahmen einer Bürgschaft bisher gezahlt.

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Ehemalige Aufsichtsräte SRG sollen Schuldverteilung klären

Die SRG GmbH i. L. sei ihrerseits verpflichtet, so die Stadtverwaltung, ihre gerichtlich festgestellten Ansprüche geltend zu machen. „Die Gesellschaft tut nichts anderes, als dieser gesetzlichen Pflicht zum Schutze und zur Vermehrung des Gesellschaftsvermögens nachzukommen“, erklärt Oberbürgermeister Joachim Paulick. Ein Vollstreckungs-Verzicht oder eine Verzögerung der Vollstreckung würden dazu führen, dass der Liquidator der SRG, der Oberbürgermeister oder die einen solchen Beschluss fassenden Stadträte schadenersatzpflichtig werden.

Lange Zeit hatten große Teile des Stadtrates den ehemaligen Aufsichtsräten der SRG GmbH i.L. den Eindruck vermittelt, dass er sie trotz und entgegen der Gesetzeslage per Beschluss von einer Haftung freistellen könne. Dazu gefasste Beschlüsse des Stadtrates wurden jeweils durch das Regierungspräsidium Dresden aufgrund des vom Oberbürgermeister eingelegten Widerspruchs beanstandet und deren ersatzweise Aufhebung durch die Kommunalaufsicht angedroht bzw. teilweise nach hartnäckiger Weigerung des Stadtrates zur selbständigen Korrektur bzw. Aufhebung seiner Beschlüsse ersatzweise durch das RP auch aufgehoben.

Seit 2001 läuft das Verfahren. Innerhalb dieses Zeitraumes wurden die ehemaligen Aufsichtsräte seitens der Verwaltung mehrfach darauf hingewiesen, dass sie innerhalb ihrer Schuldnergemeinschaft den Anteil an der Schuld für jeden Einzelnen festsetzen lassen müssen.

Das im Auftrag des Stadtrates von der Anwaltssozietät Thümmel, Schütze & Partner erstellte Gutachten vom Januar diesen Jahres wies hinsichtlich der Schuldverteilung eine klare Tendenz in Richtung des ehemaligen Geschäftsführers aus. Dies gelte es, so die Stadtverwaltung, rechtlich bestätigen zu lassen. Eine solche Klage könne jedoch nicht von der Stadt, sondern müsse von den betroffenen Stadträten angestrengt werden. „Sie haben es selbst in der Hand, endlich eine Klärung herbeizuführen“, sagt Oberbürgermeister Joachim Paulick.


Kommentar

Na, ganz so einfach ist es ja nicht. Vonverwegen Schuldverteilung.

Immerhin scheint der wirtschaftliche Sachverstand, so munkelt man, bei den meisten der haften sollenden Stadträte soweit gereicht zu haben, Vermögen rechtzeitig umzuverlagern oder der Vermögensbildung zu entgehen und heute eine Existenz unter der Pfändungsfreigrenze zu führen. Nur einen scheint es so richtig ins Privatvermögen hinein zu kneifen. Vielleicht hatte der Mann ja Ideale.

Wenn es wirklich nur einen aus der Runde existenziell treffen sollte, das wäre dann - auch wenn rechtlich einwandfrei - wirklich ungerecht,

denkt Ihr Fritz R. Stänker

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  • Quelle: /FRS
  • Erstellt am 11.08.2008 - 19:33Uhr | Zuletzt geändert am 11.08.2008 - 19:56Uhr
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