Görlitz hat Haushalt für 2017 und 2018

Görlitz hat Haushalt für 2017 und 2018Görlitz, 26. Juni 2017. Eine Stadt muss wirtschaften, also gucken, wie das Stadtsäckel gefüllt wird und wie man die notwendigen Ausgaben daraus finanziert. Hinzu kommen Wünsche, für die das Geld auch noch reichen soll. Regelmäßig entsteht dabei das Bild vom Tisch mit der zu kleinen Tischdecke; man kann ziehen und zerren, wie man will, für alles wird's nicht reichen. Gesetzlich vorgeschriebene Grundlage für die städtische Geldverwaltung ist die Haushaltssatzung. Seit der Stadtratstagung vom 22. Juni 2017 hat Görlitz nun endlich ein solche für dieses und das kommende Jahr.

Abb.: Das historische Görlitzer Rathaus am Untermarkt
Foto: © Görlitzer Anzeiger
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Rede des Görlitzer Oberbürgermeisters Siegfried Deinege

Rede des Görlitzer Oberbürgermeisters Siegfried Deinege
Angebaut an das historische Rathaus ist das sogenannte Neue Rathaus im Stil der Neorenaissance, fertiggestellt 1903, im Bild von hinten gesehen.
Foto: © Görlitzer Anzeiger

Beschlossen wurde dieser Doppelhaushalt mit 25 Ja- und sechs Nein-Stimmen bei einer Enthaltung.

Finanzmittel der Stadt Görlitz für 2017

Einzahlungen i. H. v. 113.235.900 Euro
davon

  • Einzahlungen für lfd. Verwaltungstätigkeit 101.952.350 Euro
  • Einzahlungen für Investitionstätigkeit 10.704.550 Euro

Ausgaben der Stadt Görlitz 2017
Auszahlungen i. H. v. 115.027.900 Euro
davon
  • Auszahlungen für lfd. Verwaltungstätigkeit 98.112.850 Euro
  • Auszahlungen für Investitionstätigkeit 14.128.850 Euro
  • Auszahlungen für die Tilgung von Krediten 2.152.700 Euro

Finanzmittel der Stadt Görlitz für 2018
Einzahlungen i. H. v. 119.186.550 Euro
davon
  • Einzahlungen für lfd. Verwaltungstätigkeit 101.387.900 Euro
  • Einzahlungen für Investitionstätigkeit 17.178.350 Euro

Ausgaben der Stadt Görlitz 2018
Auszahlungen i. H. v. 125.730.250 Euro
davon
  • Auszahlungen für lfd. Verwaltungstätigkeit 98.784.250 Euro
  • Auszahlungen für Investitionstätigkeit 24.215.900 Euro
  • Auszahlungen für die Tilgung von Krediten 2.109.800 Euro

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Projekte aus dem Doppelhaushalt der Stadt Görlitz 2017/2018 (ca. 80KB)


Rede von Oberbürgermeister Siegfried Deinege bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfs 2017/2018 am 22. Juni .2017 im Stadtrat zu Görlitz.


Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Stadtverwaltung,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen die Beschlussvorlage zur Bestätigung der Haushaltssatzung näher vorstellen. Der vorliegende Haushaltsplanentwurf umfasst ein Volumen von über 100 Mio. EUR. Die Investitionen sollen in den nächsten fünf Jahren ca. 95 Mio. EUR betragen – und dabei für die Stadtentwicklung entscheidende Projekte wie das Gebiet Schlauroth, den Berzdorfer See, den Brautwiesenbogen oder das Jugend- und Soziokulturelle Zentrum Werk I voranbringen.

Mit den Ausgaben des Ergebnishaushaltes wird das Stadtleben attraktiv und lebenswert gestaltet – dazu werden weiterhin Förderungen in Sport, Kultur, Jugend, Soziales und Bildung erfolgen. Die bisherigen Leistungen, welche u.a. die Lebensqualität in der Stadt mit bedingen (wie Bibliothek, Musikschule, Volkshochschule, Parkeisenbahn, Tierpark, Theater und noch ganz viele andere mehr), aber auch infrastrukturelle Maßnahmen wie Straßenreinigung und Straßenbeleuchtung werden unterstützt bzw. ausgebaut. Mit der finanziellen Beteiligung im Familienbüro steigern wir die Lebensqualität für Görlitzer Familien vom Kleinkind bis zum Senior. Mit dem Bürgerbudget und der Bürgerbeteiligung stärken wir auch künftig die Mitbestimmung der Görlitzer in den Beteiligungsräumen und sorgen für mehr Transparenz zwischen Bürger und Verwaltung. Zudem bedeutet das im Haushaltsentwurf 2017/2018, dass wir einen weiteren großen Schritt auf dem Weg zur Familiengerechten Kommune gemeinsam gehen.
Und natürlich auch für künftige Herausforderungen wie zum Beispiel ÖPNV und die Stadthalle – um nur zwei zu nennen – werden mit dem Doppelhaushalt wichtige Wegmarken gesetzt.

Dieser Haushalt ist umfassend, seine Erstellung komplex und die Tragweite auch jenseits von 2017 und 2018 enorm. Gleichwohl möchte ich nicht verhehlen: Gemäß des kommunalen Haushaltsrechts ist die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor dem zu planenden Haushaltsjahr einzubringen. Das war allerdings nicht möglich.
Wichtige Entscheidungen, welche unerlässlich für den Haushaltsentwurf sind, konnten erst im November 2016 nach entsprechenden Gesprächen und Verhandlungen mit dem Landkreis zur Unteren Denkmalbehörde und der Bauaufsicht, der Musikschule und der Volkshochschule; oder erst Anfang dieses Jahres getroffen werden, wie die Elternbeitragssatzung mit gravierenden Haushaltsauswirkungen.
Die Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene zum „Konjunkturpaket Brücken in die Zukunft“ Ende 2016/Anfang 2017 gaben der Stadt Görlitz ein potenzielles Fördervolumen von ca. 5,6 Mio. EUR in die Hand – führten aber zu einer notwendigen Überarbeitung unserer Projektliste, um die Förderkriterien zu erfüllen. Wir haben sie in verschiedenen Sitzungen darüber informiert. Das verlangte deutliche und zuvor nicht einplanbare Mehrarbeit: Um in den Genuss von Fördergeldern zu kommen, mussten die fördertechnisch richtigen Maßnahmen gefunden und in aufwändigen Prozessen (Frist Mitte Februar 2017) bei Bund und Land beantragt und reguliert werden. Die Grundlagen dafür sind dank engagierter Mitarbeiter und dank Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, in den Ausschüssen gelegt worden.

Es gab weitere Hürden zu nehmen, um einen Haushalt zu erstellen. Denn in der täglichen Arbeit nach Einführung der Doppik wurden Schwachstellen in der bisher verwendeten Finanzsoftware offensichtlich. Ein Austausch des Programmes wurde dringend nötig. Dies erfolgte im 4. Quartal 2016. Für alle Mitarbeiter, die bei der Erstellung des Haushalts mitwirkten, hat sich dadurch die Belastung erhöht: Einführung neuer Finanzsoftware, Erstellung der Eröffnungsbilanz, Erstellung des Haushaltsplans, sowie die weiterzuführende tägliche Arbeit unter Beachtung der Auswirkungen des Investitionskraftverstärkungsgesetzes (Brücken in die Zukunft) waren zu regulieren. Es gab deshalb viele notwendige Arbeitsrunden zur Haushaltskonsolidierung, die sich aus den ersten Berechnungen des Haushaltes ergaben – und auch das hat viel Zeit gekostet.

Der entscheidende Punkt aber ist: Heute liegt Ihnen ein ausgeglichener und rechtskonformer Haushaltsentwurf zur Entscheidung vor.

Im Januar habe ich im Verwaltungsausschuss informiert, dass für den gesamten geplanten Zeitraum – insbesondere im Finanzplanungszeitraum 2019 bis 2021 – ein hoher Konsolidierungsbedarf entsteht. Anfänglich musste ich Zahl von über 6 Mio. EUR für den Zeitraum 2017 bis 2021 nennen. In vielen Runden mit meinem Bürgermeisterkollegen Dr. Wieler, sowie den Amtsleitern und Mitarbeitern, wurden Einsparungs- und Optimierungspotenziale gesucht – und gefunden. Mit dem heutigen Zahlenwerk, welches Ihnen vorliegt, ist uns der Ausgleich für die Planungsjahre 2017/2018 gelungen.

Nicht vergessen werden darf an dieser Stelle, dass im Finanzplanungszeitraum 2019 bis 2021 Konsolidierungsbedarf besteht. Deshalb sehe ich mich gezwungen, die Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) mit beschließen zu lassen, um die Grundlagen für den nächsten Doppelhaushalt 2019/2020 zu legen.

Was sind die Prämissen für diesen Haushalt? Die Bevölkerungszahl hat sich gut entwickelt: Mittlerweile leben 56.954 Einwohner hier – was natürlich auch mit dem Thema Migration zu tun hat. Die offiziell im Haushalt aufgeführte Zahl von 55.255 Einwohner basiert auf dem Stand vom 31.12.2015 laut den Berechnungen des Statistischen Landesamtes. Die strategischen Planungen der Stadt allerdings, richten sich an den tatsächlichen (höheren) Bevölkerungszahlen aus.
Diese Bevölkerungsentwicklung bestätigt die bisherige Strategie, in Bildung und Jugend zu investieren – d.h. insbesondere in Schulen, Kitas und Horte. In der Stadt gibt es zurzeit 2 Gymnasien an 3 Standorten, 4 Oberschulen, 8 Grundschulen mit Zodel, 51 Kindertageseinrichtungen und Horte sowohl in freier, als auch kommunaler Trägerschaft. Die wachsende Kinderanzahl wird weitere Investitionen in diesem Bereich notwendig werden lassen – etwa mit der Erweiterung im Oberschulbereich und bei den Sportanlagen.

Zum Haushaltsentwurf in seinen Grundzügen: Er gliedert sich in Ergebnis- und Finanzhaushalt, sowie die Vermögensrechnung. In Görlitz werden die Einnahmen/Erträge sowie Ausgaben/Aufwendungen in 24 Teilhaushalten mit 135 Produkten bewirtschaftet. Zu den Produkten zählen unter anderem die allgemeine Verwaltung, die Schulen, die Altstadtstiftung, sowie die Kultur- und die Wirtschaftsförderung. Das Gesamtvolumen vom Ergebnis- und Finanzhaushalt liegt jeweils über 100 Mio. EUR, die Tabellen, Grafiken und Zahlen im Detail wird Ihnen Frau Peschel-Martin nachfolgend darstellen.

Wichtig ist: Der Doppelhaushalt 2017/2018 wird – auf Grund entsprechender Beschlüsse der Staatsregierung – erneut und nun letztmalig nach Übergangsregelungen bewertet. Dies bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass für diesen Haushalt die Liquiditätsbetrachtung ausschlaggebend ist. Mit reichlich 4,3 Mio. EUR am Ende des Finanzplanungszeitraumes 2021 wird dieses Kriterium erfüllt.
Aber da ich „letztmalig“ sagte, bedeutet dies auch, dass ab der Planerstellung 2019 eine andere Betrachtungsweise gilt. Dann sind die ab dem 01.01.2018 aktivierten Investitionen und die daraus resultierenden Abschreibungen vollständig zu erwirtschaften und die Regelung der jährlichen Erwirtschaftung der Kredittilgungsausgaben im laufenden Haushalt zu beachten. Dies wird vom Landesgesetzgeber verlangt.
Hier haben wir also ab dem Jahr 2019 einen deutlichen Konsolidierungsbedarf.

Der eingebrachte Haushalt baut auf der bisherigen Planung 2015/2016 auf. Viele Maßnahmen sind abgeschlossen – genannt seien hier u.a. der Grundschulneubau an der Jonas-Cohn-Straße, das Feuerwehrgebäude in Kunnerwitz, die Straßenerneuerung an der Rothenburger Straße oder die nun geplante Fertigstellung des Stadions der Freundschaft im September 2017. Die bereits mit dem Brandschutzbedarfsplan beschlossene Verbeamtung der Kameraden der Berufsfeuerwehr ist eingearbeitet. Dies bildet für einen sicheren Brandschutz in der Stadt eine wichtige Basis und bedeutet für Kameraden der Berufsfeuerwehr persönliche Sicherheit bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe. Eine wichtige Maßnahme konnte nun dank Fachförderung und Förderung durch das Investionskraftstärkungsgesetz umgesetzt werden: die Neuanschaffung der Drehleiter für die Berufsfeuerwehr für 850 TEUR. Und auch die Planung eines neuen Feuerwehrgebäudes ist Bestandteil des Haushaltes. Dies sind wesentliche Bausteine des beschlossenen Brandschutzbedarfsplans.
Zeitliche Verzögerungen in der Realisierung mussten wir unterdessen durch komplizierte Förderszenarien bei der Zweifeldsporthalle und der Parkierungsanlage hinnehmen. Nun hat der Bau dieses 7 Millionen Euro Projektes begonnen. Und auch für die Stadthalle sind Sicherungsarbeiten und erste Sanierungsschritte im Haushalt mit über 8 Mio. EUR im Haushalt veranschlagt. Hier vertrauen wir weiterhin auf die Fördermittelgeber – und bleiben im Gespräch.

Im Stellenplan 2017/2018 gibt es durch gesetzliche Regelungen im Kita- und Schulbereich einen Kapazitätsaufbau von 12 Personen (9,64 VZÄ). Durch die gesetzlichen aber auch tariflichen Regelungen steigen die Personalkosten im Planungszeitraum 2017 bis 2021 von 32,7 Mio. EUR auf 36 Mio. EUR. Gegenüber den Zahlen aus der Haushaltsplanung 2015/2016 ist dies eine deutlichere Steigerung. Dennoch wird der gesetzlich festgelegte Personenstandsrichtwert von 9,3 VZÄ je 1000 Einwohner nicht überschritten. Mit 55.255 Einwohner haben wir 9,12 VZÄ je 1000 Einwohner. (Mit 56.954 wären dies 8,85 VZÄ je 1000 Einwohner – dies entspricht 26 Leuten.)

Eine weitere für die Stadt Görlitz bedeutende Ausgabe ist die zu zahlende Kreisumlage. Der Landkreis hat mit seinem HSK den Umlagesatz von 33,8 % auf 34,33 % erhöht. Für uns bedeutet dies unter Beachtung auch anderer Effekte, wie der Steuerkraftentwicklung und der gestiegenen Finanzausgleichszuweisungen (FAG) eine Steigerung der Zahlung um 2 Mio. EUR auf nunmehr 21,2 Mio. EUR im Jahr 2017 an den Landkreis – und bei Fortschreibung im Finanzplanungszeitraum auf gut 24,2 Mio. EUR im Jahr 2021.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich an dieser Stelle, dass die Stadt Leistungen erbringt, welche im Tagesgeschäft nicht immer im Vordergrund stehen, aber dennoch eine enorme Wirkung auf das Leben in der Stadt erzielen:
Kommunaler Anteil Kita-Finanzierung (10,7 Mio. EUR)
Förderung von Jugend, Kultur, Sport und Soziales (1,3 Mio. EUR)
Straßenbeleuchtung, Winterdienst, Papierkorbentleerung, Straßenunterhalt (zusammen ca. 2 Mio. EUR)
Theater (über 2 Mio. EUR)
Finanzierung ÖPNV (2 Mio. EUR)
Und davon könnte ich noch viele weitere Positionen benennen, die allesamt wichtig für unsere Stadt sind …

Das bringt mich zu einem Punkt, der unseren derzeitigen Alltag zu prägen scheint: Immer öfter wird Allgemeingut und privates Eigentum mit Füßen getreten, das gemeinsame Leben in einer zivilisierten Gesellschaft mit Blick auf Ordnung und Sicherheit erschwert. Ob Graffiti in der Innenstadt, achtlos weggeworfene Zigarettenkippen oder anderer Müll und Verschmutzungen –die Allgemeinheit zahlt hier für den Einzelnen. Dazu gehört auch, was zurzeit am Nordoststrand des Berzdorfer Sees immer wieder passiert – und mit einer vierstelligen Summe im Haushalt zu Buche schlägt. Auch die Entwendung oder mutwillige Zerstörung von Spielzeug in Warteräumen oder auf Spielplätzen erreicht schnell fünfstellige Summen. All dies führt zu erheblichen Haushaltsbelastungen und damit zu notwendigen finanziellen Umverteilungen. Auch deshalb fehlt Geld an anderer Stelle, weil diese Kosten mit Haushaltsmitteln ausgeglichen werden müssen.

Bei der Haushaltserstellung ist auch die Einnahmeseite von Unwägbarkeiten geprägt. Damit komme ich zu den Gewerbesteuerhebesätzen. Mehrfach ist in den vergangenen Wochen postuliert worden: „… es ist Beschlusslage des Stadtrates aus dem Jahr 2012, den weit über Durchschnitt liegenden Hebesatz der Gewerbesteuer (450 Punkte) auf den Landesdurchschnitt kreisangehöriger Städte zu senken.“
Es ist richtig, dass im Fachkonzept Finanzen des Intergrierten Stadtentwicklungskonzeptes (Insek) aus dem Jahr 2012 konzeptionell festgehalten wurde, dass (Zitat) „…langfristig eine Absenkung der Hebesätze auf Niveau des Landesdurchschnitts kreisangehöriger Kommunen…“ anzustreben ist.
Zur Wahrheit gehört es aber auch, dass im Fachkonzept weitere Festlegungen getroffen wurden, die das Herausstellen einer Aussage als Kernaussage verbieten. So wurden unter anderem als Hauptziele in diesem Fachkonzept die Gewährleistung einer konkurrenzfähigen Lebensqualität und Standortattraktivität durch ein angemessenes kommunales Leistungs- und Infrastrukturangebot sowie die Sicherung der finanziellen Leistungs- und Handlungsfähigkeit durch einen dauerhaften Haushaltsausgleich definiert. Als Maßnahmen wurden festgehalten, dass die Sozial- und Wirtschaftsstruktur als Voraussetzung der Stadt für höhere Haushaltseinnahmen verbessert und die Steuerbasis verbreitert werden muss. Die Gewerbesteuerhebesätze werden in diesem Doppelhaushalt unverändert mit 450 Prozentpunkten geplant. Dies bildet auch die Basis für die geplanten Einnahmen in dieser Position. Denn die Gewerbesteuer ist – neben der Grundsteuer – für eine Kommune die einzige nennenswerte „eigene“ Einnahmequelle. Zurzeit ist es so, dass nur 3,5 Prozent unserer angemeldeten Gewerbe einen Anteil von 93,4 Prozent an den Gewerbesteuereinnahmen zahlen. Daraus resultieren die eingenommenen Finanzmittel.

In diesem Haushaltsentwurf werden in den Planungsjahren 2017 bis 2021 insgesamt Investitionen/Ausgaben in Höhe von fast 95 Mio. Euro (!) geplant. Allein in den Jahren 2017 und 2018 sollen 41,5 Mio. Euro investiert werden. Dies ist gegenüber der Haushaltsplanung 2015/2016 nahezu eine Verdoppelung. Es ist davon auszugehen, dass mit diesem Investprogramm der Stadt natürlich positive Effekte bei Unternehmen in der Stadt entstehen. Teilweise werden Firmen ihre Kapazitäten ausbauen müssen, um an diesen Auftragsvergaben zu partizipieren.

Weiterhin ist geplant – und die ersten Schritte dazu befinden sich auch bereits in der Umsetzung – das Gebiet um das ehemalige RAW Schlauroth zu einem Industrie- und Gewerbegebiet umzugestalten. Dafür sind allein Ausgaben in Höhe von 5,45 Mio. EUR in den Jahren 2017/2018 vorgesehen – davon gut 1,7 Mio. EUR Eigenmittel in den Jahren 17/18, die sich aber über Verkäufe und Fördermittel in den Folgejahren teilweise refinanzieren. Die tatsächlichen Eigenmittel sollen sich auf 457 TEUR belaufen. Ich weise aber darauf hin, dass jeder Stein, jede Mauer, jedes Gebäude dort nicht ohne den Denkmalschutz zu betrachten ist. Deshalb war ich in Dresden, um die Baufreiheit zu sichern – und jetzt ist es soweit.
Es stehen auf städtischem Gebiet bekanntlich nicht ausreichend Flächen für Industrie- aber auch Gewerbeansiedlungen zur Verfügung. Mit der Planung für Schlauroth soll also eine wichtige Voraussetzung für Ansiedlungen erfüllt werden. Die Stadt Görlitz hat zur Zeit 12,6 Hektar vermarktbare Industriefläche. Die liegt fast komplett in Hagenwerder. Obwohl hier gut nutzbare Flächen zur Verfügung stehen – dies belegt zum Beispiel die Ansiedlung der SKAN AG oder KSC – so schwierig ist die Verkehrsanbindung insbesondere zur Autobahn, obwohl die Logistik für Firmen enorm wichtig ist. Unsere Aufgabe besteht darin, die Vermarktung so zu organisieren, dass sich Investitionen lohnen.
Im Haushaltsentwurf 2017/2018 wurden Gelder eingeplant, die eine Potenzialanalyse mit den Gemeinden im Umland zur Akquirierung von Industrie- und Gewerbeflächen zum Ziel hat. Da kommt unsere Europastadt GörlitzZgorzelec GmbH (EGZ) ins Spiel. Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Sachsen wird weiter ausgebaut und neben der Akquise und Betreuung von Unternehmen durch Projektleiter arbeitet die Gesellschaft sehr aktiv an der Entwicklung des Wirtschaftsfaktors Berzdorfer See, verbessert Konzepte zur touristischen Vermarktung ebenso, wie für die Zusammenarbeit mit dem Handel der Stadt. Dies geschieht auch mit der finanziellen Unterstützung durch die Stadt.
Für all dies und die anderen Aufgaben der Stadt sind – und da schließt sich der Kreis – die Einnahmen der Gewerbesteuer eine enorm wichtige Stütze.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich blicke positiv in die Zukunft dieser Stadt. Ich gehe davon aus, dass durch diese skizzierten Maßnahmen unsere Unternehmen – gerade die mittelständischen – in ihrer Wirtschaftskraft gestärkt werden. Daher denke ich, dass trotz der Herausforderung der notwendigen Konsolidierung ab dem Jahr 2019, auch die Hebesätze für die Gewerbesteuer ab dem Jahr 2019 bis zum Jahr 2021 jeweils um 10 Prozentpunkte pro Jahr gesenkt werden können. Damit stünde zum Jahr 2021 ein Gewerbesteuerhebesatz von 420 Prozentpunkten zu Buche. Diese Gewerbesteuerhebesatzsenkung soll jedoch bei nahezu gleichbleibender Planung der Steuereinnahmen für die Stadt erfolgen. Gelingt diese nicht, erhöht sich der Konsolidierungsbedarf. Deshalb ist das städtische Maßnahmepaket für die Unternehmen so ausgerichtet, dass die Einnahmen der Stadt im Zeitraum stabil bleiben. Eine entsprechende Vorlage der Fraktionen CDU und Bürger für Görlitz/Die Grünen zu diesem Thema wurde ja beschlossen.

Trotzdem sind Ausführungen zur Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes wichtig: Die Beendigung der Übergangsregelungen zur Betrachtung des Haushaltes, der damit notwendige Ausgleich der Abschreibungen für die nach dem 31.12.2017 aktivierten Anlagegüter, die festgelegte Erwirtschaftung der Kredittilgungen im Finanzhaushalt und – dies ist in der Betrachtung eine Görlitzer Besonderheit – der ab dem Jahr 2019 im Ergebnishaushalt darzustellende Verkehrszuschuss, stellen die Herausforderungen für den Haushaltsausgleich ab dem Planungsjahr 2019 dar.
Bisher gab es die bereits erwähnte Liquiditätsbetrachtung zum Planungsende, die Finanzierung des Verkehrszuschusses aus dem Finanzhaushalt sowie die – ich nenne es mal untechnisch – „Nichtbetrachtung“ der Abschreibungen. So waren die Bedingungen. Aber dies wird mit dem Planungsjahr 2019 nicht mehr in dieser Form existieren. Deshalb bleibt ab dem Jahr 2019 ein Konsolidierungsbedarf. Somit müssen schon im Jahr 2018 besondere Anstrengungen unternommen werden, die künftigen Haushalte ausgeglichen zu gestalten. Daher soll mit dem vorliegenden Beschluss die Selbstverpflichtung auferlegt werden, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.
Damit ist auch dokumentiert, dass kein Spielraum für Kreditaufnahmen besteht. Nicht weil wir es vielleicht nicht wünschen, sondern weil es die haushaltsrechtlichen Vorgaben des Freistaates Sachsen so regeln. Wie für Görlitz wird es auch für die meisten sächsischen Kommunen außerhalb der industriellen Speckgürtel künftig ein Problem geben: nämlich die vollständige Erwirtschaftung der Abschreibungen für die ab dem 01.01.2018 aktivierten Investitionen.

Sie haben heute – mit der Vorlage STR/0341/14-19 die Entscheidungshoheit. Bevor ich nun Frau Peschel-Martin für die „technischen Details“ – und den Stadträten das Wort zur Diskussion – übergebe, möchte ich mich nochmals bei allen Mitarbeitern, die an der Erstellung des Haushaltes beteiligt waren, bedanken. Besonders danke ich auch Ihnen – sehr geehrte Damen und Herren Stadträte – die in den Fraktionen und im Verwaltungsausschuss teilweise kontrovers, aber immer konstruktiv und fraktionsübergreifend den Prozess für die Erstellung dieser Haushaltsvorlage begleitet haben.

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung für den Doppelhaushalt 2017/2018.

Danke!

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  • Quelle: red | Fotos: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 26.06.2017 - 09:43Uhr | Zuletzt geändert am 12.06.2021 - 16:02Uhr
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