Schnelles Internet bleibt Top-Thema
Dresden. Grünes Licht für Vereine und kleine Unternehmen: „Ab sofort können damit auch nichtgewerblich tätige Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen für Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung Fördermittel erhalten“, so Sachsens Umwelt- und Landwirtschaftsminister Frank Kupfer. Da hat sich Sachsen den Weg selbst frei gemacht, denn, so Kupfer weiter: „Mit dieser sächsischen Besonderheit ist der Weg für eine Breitbanderschließung auch in den Dörfern frei, in denen der Ausbau ausschließlich über bürgerschaftliches oder unternehmerisches Engagement möglich ist.“ Träger des Ausbaus können dann anstelle der Kommunen zum Beispiel auch Antennengemeinschaften sein.
EU-Genehmigung stärkt die Breitbandinitiative in Sachsen
Für die im Mai dieses Jahres unter dem Motto „Sachsen macht sich breit(bandig)“ gestartete Initiative für mehr schnelle Internetzugänge in ländlichen Regionen hat die EU-Kommission nunmehr vollständig grünes Licht gegeben. .
Ziel der Breitbandinitiative ist es, bisher unzureichend versorgte Gemeinden des ländlichen Raumes zu unterstützen und aus den verfügbaren Technologien für die jeweilige Situation die beste Lösung zu finden. Dazu wurde ein zweistufiges Förderprogramm aufgelegt, das sich in erster Linie an Kommunen richtet. In Stufe eins werden die aktuelle Versorgungssituation, der Bedarf der Unternehmen und Bürger sowie die technischen Voraussetzungen in der jeweiligen Gemeinde ermittelt und auf dieser Grundlage eine Abfrage der potenziellen Anbieter veranlasst. Es ist zu erwarten, dass sich für einige Orte bereits in dieser ersten Stufe eine Lösung abzeichnet. Wird kein Anbieter gefunden, der ohne Förderung den Ausbau im Zeitraum eines Jahres durchführt, kann in Stufe zwei die bedarfsgerechte Versorgung des Ortes ausgeschrieben werden.
Der Betreiber, der den Zuschlag erhält, hat Standardbreitbandanschlüsse mit einer DownstreamÜbertragungsrate von zwei Megabit pro Sekunde und einer UpstreamÜbertragungsrate von 192 Kilobit pro Sekunde für alle privaten Nutzer bereitzustellen. Diese Mindestanforderung ist ein besonderes Qualitätsmerkmal des sächsischen Programms. Damit soll die Verfügbarkeit von zuverlässiger und hochwertiger Breitbandtechnologie zu vertretbaren Preisen auch in bisher unterversorgten Orten erreicht werden.
Die Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse sowie die Wirtschaftlichkeitslücke, die sich aus der Ausschreibung ergibt, fördert der Freistaat Sachsen mit bis zu 60 Prozent. Bewilligungsbehörden sind die jeweiligen Landratsämter und Kreisfreien Städte. Für die Förderung steht aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz jährlich rund eine Million Euro zur Verfügung. Hinzu kommen Mittel aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum.
Weitere Informationen zur Förderung:
http://www.smul.sachsen.de/foerderung/85.htm
Hier sind neben den Förderbedingungen auch konkrete Hinweise zum Verfahren und zum Inhalt der Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalysen einschließlich der Musterfragebögen zur Erhebung des örtlichen Breitbandbedarfes verfügbar.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 18.11.2008 - 10:03Uhr | Zuletzt geändert am 18.11.2008 - 10:03Uhr
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