Görlitzer Stadtratsbeschlüsse reihenweise beanstandet

Görlitz-Zgorzelec. Unmittelbar nach der Stadtratssitzung hat der Oberbürgermeister eine Überprüfung aller in der Sitzung des Stadtrates am 14. November 2008 gefassten Beschlüsse veranlasst. In Vertretung des Oberbürgermeisters ist Bürgermeister Dr. Michael Wieler zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beschlüsse-Nr. 629a-08, 832-08, 833-08 und 834-08 des Stadtrates der Stadt Görlitz vom 14. November 2008 rechtswidrig sind und hat deshalb Widerspruch eingelegt.

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Wie weit ist die Stadt noch handlungsfähig?

Die Görlitzer Stadtverwaltung teilte am 21. November 2008 folgendes mit:

Die Beschlüsse Nr. 832-08 und 833-08 sind materiell rechtswidrig


Der Oberbürgermeister sollte erneut angewiesen werden, den von der SRG GmbH i. L. gegen den ehemaligen Geschäftsführer und die ehemaligen Aufsichtsräte der SRG GmbH i. L. geltend gemachten Schaden durch die Stadt Görlitz zu ersetzen. Die vom Stadtrat seit Jahren Freistellung des ehemaligen Geschäftsführers sowie der ehemaligen Aufsichtsräte nach § 98 Abs. 3 SächsGemO ist nicht möglich; die bisher dazu gefassten Beschlüsse wurden durch die ehemalige und jetzige Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet.

Das im Auftrag des Stadtrates erstellte Gutachten einschließlich aller in dieser Angelegenheit erlassenen, zum Teil auch schon bestandskräftigen Bescheide der Rechtsaufsichtsbehörden werden seitens des Stadtrates negiert. Die am 14. November 2008 durch den Vorsitzenden des Ad-Hoc-Auschusses, Michael Hannich, vorgetragene „Abschließende Information und Schlussfolgerungen aus der Tätigkeit des Ad-hoc-Ausschusses Verkauf Mülldeponie“ hat keine neuen Erkenntnisse erbracht, die die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen zur Freistellung nach § 98 Abs. 3 SächsGemO herstellen könnten.

Auch der Beschluss Nr. 834-08 vom 14. November 2008 ist materiell rechtswidrig

Der Stadtrat hatte damit den Oberbürgermeister aufgefordert, zwei Gebührenrechnungen der Kanzlei Petersen Gründel Hardraht Schmidkonz Tietze Rechtsanwälte Partnerschaften vom 15. Juli 2008 in Höhe von 1.688,71 Euro und vom 16. September 2008 in Höhe von 3.286,41 Euro bis zum 20. November 2008 zu bezahlen. Bei Nichterfüllung der Forderungen droht der Stadtrat mit einem Organstreitverfahren.

Für die Beauftragung der Kanzlei Petersen Gründel Hardraht Schmidkonz Tietze Rechtsanwälte Partnerschaft bestand keine Veranlassung. Darüberhinaus waren bezüglich der Zeiten der Inanspruchnahme der Kanzlei inhaltliche und zeitliche Differenzen aufgetreten. Auch blieb die Verpflichtung zur pfleglichen und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung unbeachtet und stellt somit einen Verstoss gegen die Grundsätze der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung dar, weswegen eine Begleichung seitens der Stadt Görlitz nicht erfolgen kann.

Der Stadtrat wurde zur erneuten Beschlussfassung in diesen Angelegenheiten zur Stadtratssitzung am 27. November 2008 16.15 Uhr in den großen Sitzungssaal des Görlitzer Rathauses eingeladen.

Widerspruch gegen Beschluss-Nr. 629a-08

Bürgermeister Dr. Michael Wieler hat gemäß § 52 Abs. 2 Satz 5 SächsGemO ebenfalls dem am 14.11.2008 gefassten Beschluss-Nr. 629a-08 des Stadtrates der Stadt Görlitz (Hauptsatzung) widersprochen.

Im Kern ging es um die Frage, ob sich die Stadt Görlitz künftig weiterhin eine/n Integrationsbeauftragte/n leistet oder nicht. Die derzeitige Stelleninhaberin bei der Stadt Görlitz scheidet zum 31. Dezember 2008 aus der Stadtverwaltung Görlitz aus. Da der Landkreis Görlitz per Gesetz seit 1. August 2008 eine solche Stelle vorhält, kann diese freiwillige Aufgabe bei einem aktuellen Ausländeranteil von 2,9 Prozent im Verhältnis zu den Einwohnern von Görlitz eingespart werden. Doppelstrukturen für Städte, die gleichzeitig Kreissitz des Landkreises sind, sollten vermieden werden.

Der Stadtrat habe die Ausführungen des Oberbürgermeisters im Widerspruchsschreiben vom 05.11.2008 sowie seine Darlegungen in der Stadtratssitzung am 14.11.2008 bei der erneuten Beschlussfassung unberücksichtigt gelassen. Der Vollzug dieses Beschlusses wäre u. U. rechtswidrig.

Widerspruch gegen den Beschluss-Nr. 798a-08

In Vertretung des amtierenden Oberbürgermeisters und in dieser Angelegenheit als befangen geltenden Bürgermeisters Dr. Michael Wieler hat Baubürgermeister Stefan Holthaus Widerspruch gegen den Beschluss-Nr. 798a-08 des Stadtrates (Abberufung und Neubestellung des Geschäftsführers und Intendanten der Musiktheater Oberlausitz-Niederschlesien GmbH) eingelegt.

Der mit Widerspruch des Oberbürgermeisters erklärte Beschluss-Nr. 798a-08 wurde in der Sitzung am vergangenen Freitag lediglich über einen Änderungsantrag abgeändert. Auch hier hat der Stadtrat die Ausführungen des Oberbürgermeisters im Widerspruchsschreiben vom 4. November 2008 sowie die Darlegungen in der Sitzung am 14. November 2008 nicht vollständig berücksichtigt.

Gemäß § 52 Abs. 2 Satz 5 SächsGemO werden die beiden letztgenannten Widersprüche unverzüglich an die für die Große Kreisstadt Görlitz zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Görlitz, zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse weitergeleitet.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 21.11.2008 - 17:09Uhr | Zuletzt geändert am 21.11.2008 - 17:28Uhr
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