Freistaat Sachsen

 
  • Höhere Förderung für Transfer von Technologie

    Vom 16.01.2009

    Sachsen. Eine Erweiterung der Technologietransferförderung soll dazu beitragen, dass Unternehmen die wirtschaftlichen Potenziale des vorhandenen technologischen Wissens besser ausschöpfen können. „Neu ist die Möglichkeit, jetzt auch materielle Investitionen zu fördern, wenn diese unmittelbar im Zusammenhang mit dem Transferprojekt stehen“, erklärte der sächsische Wirtschaftsminister Thomas Jurk. „Das heißt, ab jetzt kann auch der Erwerb von Maschinen, Anlagen und Ausrüstungsgütern unterstützt werden.“ Beratungsleistungen können statt wie bisher mit 50 Prozent nun mit bis zu 75 Prozent gefördert werden. Außerdem wurde die Förderhöchstgrenze von 200.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben. Davon können bis zu 50 Prozent für materielle Investitionen aufgewendet werden.

  • Sicherheit an der Grenze

    Vom 14.12.2008

    Dresden | Görlitz-Zgorzelec | Zittau. Ein Jahr nach Wegfall der Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Polen und Tschechien zieht das sächsische Innenministerium eine insgesamt positive Bilanz. Allerdings gebe es regionale Schwerpunkte im Bereich der Eigentumskriminalität, insbesondere bei Kfz-Diebstählen in den Regionen um Zittau und um Görlitz. Die Polizei habe darauf reagiert. Derzeit würden zusätzliche Kräfte der Bereitschaftspolizei, zivile Einsatzbeamte sowie Spezialkräfte der Reiter-, Polizeihubschrauber- und Diensthundestaffel im Grenzgebiet eingesetzt. Erfolg: Nach der Gründung der Soko Mobile in Görlitz im Frühjahr gingen in diesem Bereich die Kfz-Diebstähle spürbar zurück.

  • Erhöhte Zuschüsse an Stiftung für das sorbische Volk

    Vom 12.12.2008

    Bautzen / Budyšín. Der Freistaat Sachsen wird seine Zuschüsse an die Stiftung für das sorbische Volk bis 2012 jährlich um 100.000 Euro erhöhen. Die sächsische Förderung im 2008 beträgt rund 5,45 Millionen Euro.

  • Aufregende Aufgaben

    Vom 03.12.2008

    Radeberg | Schkeuditz | Torgau. Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 werden die Städte Radeberg (Landkreis Bautzen), Schkeuditz (Landkreis Nordsachsen) und Torgau (Landkreis Nordsachsen) zu Großen Kreisstädten erklärt. Die drei Bürgermeister führen künftig die Amtsbezeichnung „Oberbürgermeister“, eine Erhöhung der Besoldung ist damit aber nicht verbunden. Als kreisangehörige Gemeinden unterstehen die Großen Kreisstädte weiterhin der Rechtsaufsicht des jeweiligen Landratsamtes. Die Großen Kreisstädte erfüllen für ihr Gebiet anstelle des Landratsamtes Aufgaben aus den Bereichen des Gewerberechts sowie des Straßenverkehrsrechts. Dazu gehören etwa das Erteilen von Erlaubnissen für das gewerbsmäßige Betreiben von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie das Erteilen bestimmter Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), z. B. von den Halt- und Parkverboten sowie von der Pflicht zur Benutzung von Sicherheitsgurten und Schutzhelmen.

  • Neues für den Mittelstand

    Vom 18.09.2008

    Berlin | Dresden. Der Bundesrat wird am 19. September 2008 voraussichtlich zwei vom Freistaat Sachsen initiierte und wesentlich mitgestaltete Gesetzesvorhaben beschließen: Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen - kurz MoMiG - und das Forderungssicherungsgesetz - kurz: FoSiG.

 
 
 
 
 

 
 
 
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