Höhere Förderung für Transfer von Technologie
Sachsen. Eine Erweiterung der Technologietransferförderung soll dazu beitragen, dass Unternehmen die wirtschaftlichen Potenziale des vorhandenen technologischen Wissens besser ausschöpfen können. „Neu ist die Möglichkeit, jetzt auch materielle Investitionen zu fördern, wenn diese unmittelbar im Zusammenhang mit dem Transferprojekt stehen“, erklärte der sächsische Wirtschaftsminister Thomas Jurk. „Das heißt, ab jetzt kann auch der Erwerb von Maschinen, Anlagen und Ausrüstungsgütern unterstützt werden.“ Beratungsleistungen können statt wie bisher mit 50 Prozent nun mit bis zu 75 Prozent gefördert werden. Außerdem wurde die Förderhöchstgrenze von 200.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben. Davon können bis zu 50 Prozent für materielle Investitionen aufgewendet werden.
Jährlich 10 Mio. Euro
Grundlage für die Änderung der Transferförderung war eine Evaluation der 2007 in Kraft getretenen Förderrichtlinie zum Technologietransfer. Die Evaluation hat bestätigte den Weg , Unternehmen beim Technologieerwerb und bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zu unterstützen.
Für die Transferförderung stehen jährlich über 10 Mio. Euro zur Verfügung.
Technologietransfer im Sinne dieser Förderrichtlinie ist die planvolle Übertragung technologischen Wissens von Technologiegebern zu Technologienehmern in Form von kleinen und mittleren Unternehmen zur Vorbereitung und Realisierung von Produkt- und Verfahrensinnovationen. Solche Innovationen stellen neue oder an einen neueren technischen Stand angepasste Produkte oder Verfahren dar. Der Technologietransfer kann mit Beratungsleistungen durch Technologiemittler einhergehen.
Technologiegeber können Hochschulen, außeruniversitäre und außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen sein. Technologiemittler können Technologiezentren sowie Beratungsunternehmen im Freistaat Sachsen sein.
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Sächsische Aufbaubank (SAB), Abteilung Wirtschaftsförderung, Dresden
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- Quelle: /red
- Zuletzt geändert am 16.01.2009 - 00:30 Uhr
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