Abwrack-Prämie
Muss Abwrackprämie zurückgezahlt werden?
Vom 01.04.2009
Berlin | München. Die Klage eines Münchners ist jetzt vor dem Oberfinanzgericht zugelassen worden. Der Mann war dagegen vorgegangen, dass mit seinen Steuern andere Bürger verbilligt Autos erwerben können. Derartige Subventionen zu ermöglichen sei nicht Aufgabe des Staates und eine Verschwendung öffentlicher Mittel, so der Kläger. Sie dienten nicht dem Gemeinwohl oder dem Wohl Hilfsbedürftiger.
Änderung bei der Abwrackprämie
Vom 20.02.2009
Berlin. Wo Geld zu holen ist, entsteht oft enorme Kreativität, um an das Geld auch heranzukommen. Auch bei der Abwrack-Prämie, offiziell Umweltprämie genannt, musste noch ein zusätzlicher Riegel vorgeschoben werden. Um eine missbräuchliche Beantragung der 2.500 Euro zu verhindern, ist auf Initiative des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages eine wichtige Anpassung der Richtlinie beschlossen worden: Beim Antrag auf Gewährung der Prämie reicht es nicht aus, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Kopie der Zulassungspapiere des zu verschrottenden Fahrzeugs einzureichen. Erforderlich ist es nunmehr, das entwertete Original der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.
