Der erste Eindruck ist entscheidend: Mit dem idealen Outfit punkten
Görlitz, 22. Juli 2016. Nicht umsonst sagt man, dass der erste Eindruck zählt. Das lässt sich letztlich auf sämtliche Dinge und Begebenheiten im Alltag übertragen. Besonders wichtig und schwerwiegend ist der erste Eindruck allerdings auch beim Bewerbungsgespräch. Wer im Business einen guten Auftritt hinlegen will, der kann schon allein durch sein gepflegtes Äußeres beim Personalmanagement punkten. Ist das Outfit passend zur Jobausschreibung und fügt sich ins Bild des jeweiligen Unternehmens passend ein, so hat man als Bewerber erst einmal gute Karten, dass es weiter geht.
Erster Eindruck muss sitzen
Immer wieder kommt es bei Bewerbungsgesprächen vor, dass sich Bewerber zwar durch ihre Leistungen qualifizieren und ausweisen können, doch sitzt das Outfit nicht passend zum Job, kann dass schon das erste Aus für eine weitere Runde sein. Bei den Auswahlkriterien steht der erste Eindruck, das Erscheinungsbild des Bewerbers an oftmals vorderster Front bei den "Personalern" - und sie sind es schließlich, die entscheiden, ob diese oder jene Person die Richtige für diesen Job ist.
Mit Jeans geht gar nicht
Mit einer Jeanshose zum Bewerbungsgespräch zu gehen ist sehr gewagt und kommt in 95 Prozent der ausschreibenden Unternehmen nicht gut an. Selbst wenn ein Lagerist gesucht wird, oder ein Mechaniker. Mit einer Jeans zu erscheinen bedeutet in der Regel, das der Bewerber der wichtigen Sache keine Wichtigkeit zuschreibt und nicht ernst und seriös genug an diese Bewerbung herangeht.
Besser ist grundsätzlich eine dunkle Stoffhose zum Bewerbungsgespräch anzuziehen, so geht man zumindest auf Nummer sicher und kann auch damit eigentlich nichts falsch machen. Besonders im Businessbereich hat beispielsweise die Modekette Peek & Cloppenburg schon seit Jahrzehnten eine große Auswahl an unterschiedlichen Styles (wie hier am Beispiel von s.Oliver) von verschiedenen Modelabels im Sortiment. Klassische bis modische Kombinationen für den Businessbereich sind hier jede Menge vertreten und man wird relativ schnell fündig. Wem die Ideen für ein Business-Outfit fehlen, der kann seiner Kreativität auch online auf der Plattform von P&C auf die Sprünge helfen.
Kostüm oder Hosenanzug?
Gerade Frauen fragen sich immer wieder, was sie zum Bewerbungsgespräch anziehen sollen. Was genau passt am besten, ein Kostüm oder ein Hosenanzug? Die Frage ist eigentlich ganz simpel zu lösen. Solange der Rock des Kostüms nicht zur kurz ist, kann jederzeit ein solches getragen werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass das Kostüm nicht in einer Signalfarbe ist. Schwarz, grau, braun oder auch beige hingegen sind die gängigsten Farben. Die Strumpfhose sollte in dezenter Naturfarbe sein, also nicht in dunkelbraun oder zu hell.
Eine Regel sollte man auf keinen Fall in diesem Fall brechen: Der Rock darf kein Minirock sein, das heißt, dass er kurz über dem Knie enden enden sollte. Alles was kürzer ist, lässt das Gegenüber sofort an der Seriosität des Bewerbers zweifeln.
Hosenanzüge gehen immer - wobei auch hier die Farbe entscheidet: Rot, orange oder sonstige Signalfarben sind ein absolutes Tabu für berufliche Anlässe. Auch ein Hosenanzug in weiß kommt nicht gerade seriös rüber.
Männer haben es tendenziell leichter
Ein schicker Hosenanzug in dezenter Farbe für die Dame, ein leichtes Hemd und möglichst noch eine Krawatte oder gleich ein passender Anzug für den Herrn und schon ist das Outfit perfekt für den ersten Auftritt.
Je nach Position und Unternehmen sind Krawatte und Anzug unabdingbar für das Bewerbungsgespräch. Handelt es sich jedoch beispielsweise um einen kreativen Job in der IT-Branche oder eine Stelle für einen Grafiker oder Webdesigner ist sogar das Tragen einer gepflegten Jeans, eines Jacketts und sauberer Turnschuhe oder Sneaker erlaubt. Besonders in Jobs der Kreativwirtschaft sind lockere Outfits an der Tagesordnung. Wichtig ist hier, dass das gesamte Erscheinungsbild des Bewerbers trotzdem gepflegt, sortiert und seriös ist.
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- Quelle: red | Foto: Khadem Al-Qubaisi, pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 22.07.2016 - 08:01Uhr | Zuletzt geändert am 24.05.2022 - 13:03Uhr
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