800.000 Euro fließen zusätzlich in den Landkreis Görlitz

Landkreis Görlitz, 17. Dezember 2015. Bestimmt sind die 800.000 Euro, um die Eingliederung in Arbeit für Langzeitarbeitslose zu verbessern. "Das Jobcenter Görlitz erhält aus der ersten Tranche 478.860 Euro zusätzliche Mittel für Jobvermittlung und Qualifizierung“, erläuterte der Görlitzer SPD-Bundestagsabgeordnete Thomas Jurk das Zahlungsverfahren, wonach mit einer zweiten Tranche im 2. Quartal 2016 für den Landkreis Görlitz voraussichtlich weitere knapp 310.000 Euro zur Verfügung stehen werden.

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Unterstützzung bei der Jobsuche soll gesichert werden

Der Deutsche Bundestag hatte mit dem Bundeshaushalt beschlossen, die Mittel für Verwaltungskosten im kommenden Jahr insgesamt um weitere 325 Millionen Euro und für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit um 243 Millionen Euro zu erhöhen. Jetzt wird die erste der zwei Tranchen, die insgesamt 195 bzw. 150 Millionen Euro betragen, auf die Jobcenter verteilt.

"Wir stellen damit sicher, dass trotz der gestiegenen Flüchtlingszahlen, die bereits hier lebenden Menschen die Unterstützung bekommen, die sie bei der Jobsuche brauchen“, verdeutlichte Jurk weiter.

Wofür soll das Geld in Görlitz verwendet werden?

Konkret erhält das Jobcenter Görlitz im ersten Schritt zusätzlich 270.660 Euro für Personal, das bei der Jobsuche unterstützt, und 208.200 Euro für Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, wie beispielsweise Weiterbildungskurse.

Kommentar:

Ob das hilft? Arbeitsplätze werden nicht mehr, wenn man mehr Helfer für die Suche nach freien Stellen einsetzt. Und Weiterbildungskurse, zu denen den Teilnehmern in vielen Fällen die Motivation fehlt, weil ein konkretes Ziel - ein Arbeitsplatz - oft genug eben nicht erreicht werden kann, verkommen zur Parkstation.

Es ist ja auch verdammt schwierig, die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit, die sich längt vererbt ("Was willst Du mal werden?" - "Ich mach' Hartz IV!"), aufzubrechen. Ich denke, wichtiger als mehr Verwaltungsaufwand und Weiterbidlungen ist es, Langzeitarbeitslose mit allen nur denkbaren legalen Mitteln wieder an die Arbeitswelt heranzuführen. Beispielsweise dürfen Gründe, nicht einmal Bewerbung zu schreiben, weil beispielsweise zwei Kilometer Arbeitsweg für einen Arbeitnehmer ohne Pkw nicht zumutbar sind, so nicht mehr hingenommen werden.

Für Arbeitgeber hingegen müss entbürokratisiert werden. Welchen Wert zum Beispiel haben Nachbeschäftigungsfristen nach einer mit Lohnkostenzuschüssen geförderten Einstellung eines Hartz IV Beziehers? In einer hochflexibilisierten Wirtschaftswelt, in der Planung immer unsicherer wird, halten sie einesteils von einer Einstellung ab. Andererseits werden Sie von Arbeitgebern ausgehebelt: Durch Druck auf den Arbeitnehmer, selbst zu kündigen oder der Reduzierung seiner Arbeitsstunden zuzustimmen, was ihn zum sogenannten "Aufstocker" macht und wieder in der Hartz IV Falle landen lässt.

Ähnlich kontraproduktiv sind die Regelungen für jene, die sich mit einer Existenzgründung aus dem Hartz IV System befreien wollen. Fast immer handelt es sich hier um Kleingründungen. Gelingt es den Gründern jedoch nicht binnen der für einen Geschäftsaufbau eher kurzen Zeit von höchstens zwei Jahren, den Sprung zu schaffen, alle Sozial- und Lebenshaltungskosten, die bislang das Amt sponsorte, selbst zu erwirtschaften, bleibt die Abhängigkeit vom Jobcenter teils über Jahre erhalten. Und mittlerweile gibt es durchaus viele "Clevere", die Hartz IV beziehen, geringe offizielle Einnahmen haben und nebenbei in Größenordnungen Schwarzgeld verdienen, das dann neben der staatlich garantierten Sicherung der Grundbedarfs als abgabenfreies Einkommen - quasi Spielgeld - zu Verfügung steht. Für den ehrlichen Steuerzahler ist das eine unerträgliche Situation.

Zurück zum Ausgangsproblem: Dass es anders geht, ist längst bewiesen: Im Jahr 2004 habe ich gemeinsam mit dem FIO e.V., Zittau, eine groß angelegte Analyse von 92 Unternehmen im Landkreis Görlitz durchgeführt, um dort die Potenziale für zusätzliche Arbeitsplätze für Frauen zu ermitteln. Und siehe: Eine Vielzahl der Unternehmen erklärten im Zuge der für die Analyse geführten Gespräche, Arbeitslose zusätzlich einzustellen, wenn sie für die im Projekt definierten Arbeitsplätze zielgerichtet qualifiziert und die Lohnkosten anfänglich bezuschusst werden. "Leider wurde die dafür beantragte Förderung über den Europäischen Sozialfonds nicht in vollem Umfang genehmigt, so dass die Realisierung des Projektteiles noch nicht zu stande kam", steht noch heute auf der FIO-Webseite, die jedoch in Kürze abgeschalten werden soll, weil der Verein seine Tätigkeit einstellt. Hintergrund war die erst nach Abschluss der Analyse gegebene Information, dass bei zielgerichteter Weiterbildung auf einen bestimmten Arbeitsplatz das Unternehmen dafür zahlen muss. Dafür hatten die Unternehmen - bei aller Exerimentierfreude - dann doch kein Verständnis mehr.

Gesagt werden muss aber auch, dass es in den Jobcentern gute Leute gibt, die ihrer Klientel ehrlichen Herzens und engagiert helfen wollen. Nur gehören immer zwei dazu - nämlich auch der, der seine Chancen nutzt,

meint Ihr Thomas Beier

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  • Erstellt am 17.12.2015 - 10:32Uhr | Zuletzt geändert am 17.12.2015 - 12:11Uhr
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