Händlerstammtisch des Bundesverbands Onlinehandel in Görlitz

Görlitz, 4. März 2015. Im Onlinehandel kollidieren zwei Rechtsgebiete: Das Kartellrecht, das den Online Vertrieb in gewisser Weise fördern will, und das Markenrecht, das Markeninhabern Kontrollrechte beim Vertrieb ihrer Waren zugesteht. Beispielsweise versuchen Markenhersteller durchaus, Online Händlern deren Wiederverkaufspreise/Endverbraucherpreise vorzugeben - was kartellrechtlich grundsätzlich hochbedenklich ist. Wenn der Händler aber nicht mitspielt, wird er vielleicht nicht mehr beliefert. Und sich die Ware einfach woanders zu beschaffen und anzubieten, ist auch nicht in jedem Fall erlaubt. Die Regelungen sind im Detail für Laien kompliziert, betroffene Onlinehändler sind gut beraten, sich gründlich zu informieren, bevor sie derartige Waren anbieten, und gegebenenfalls anwaltlichen Rat zu suchen. Der frühere sächsische Wirtschaftsminister und jetzige SPD Bundestagsabgeordnete Thomas Jurk nimmt am 12. März 2015 in Görlitz am Händlerstammtisch des Bundesverbands Onlinehandel e.V. (BVOH) teil, um sich unmittelbar zu informieren und sich ein Bild von der Situation zu machen.
Abbildung: Der Markenartikler adidas hatte 2014 seine pauschalen Verkaufsverbote, die für Online Marktplätze galten, aufgegeben, das Verfahren des Bundeskartellamtes (Az. B3-137/12) wurde daraufhin eingestellt.

Anzeige

Jurk: Die Verfolgung von Kartellen ist wichtig für Verbraucher und Wirtschaft – auch im Onlinehandel

Auch in der Neißestadt werden hier ansässige Onlinehändler von Herstellerbeschränkungen bedroht. Zu ihnen gehören auch stationäre Händler mit einem Ladengeschäft, für die in der strukturschwachen Region der Onlinehandel ein zweites und überlebenswichtiges Standbein ist.

Thomas Jurk kennt als ehemaliger sächsischer Wirtschaftsminister die wirtschaftlichen Probleme in Ostsachsen - seiner Heimat - bestens: "Die Verfolgung von Kartellen ist wichtig für Verbraucher und Wirtschaft. Deshalb hatte ich mich bei den letzten Haushaltsberatungen erfolgreich für eine Verbesserung der Stellensituation im Bundeskartellamt eingesetzt. Der Onlinehändlerstammtisch ist für mich eine gute Gelegenheit, mich über die kartellrechtlichen Probleme der Onlinehändler aus erster Hand zu informieren.“

Nach Darstellung des BVOH bedrohen einseitige Verkaufsverbote durch einzelne Hersteller Arbeitsplätze und die Existenz von Händlern, weil sie die Händler von ihrem oft wichtigsten Verkaufskanal abschneiden und ihnen die Möglichkeit nehmen, beliebte Online-Verkaufsplattformen in einem wettbewerbsorientierten Markt zum Vorteil der Kunden zu nutzen. Die Verbraucher hingegen erleiden Nachteile, weil man ihnen den Zugang zu Preisvergleichen und mehr Auswahl, die der Onlinehandel bietet, nimmt.

Der Fall Asics

"Verkaufsverbote und Beschränkungen sind rechtswidrig", so der BVOH in einer Mitteilung. Darum empfiehlt der Verband den betroffenen Händlern in die Offensive zu gehen – etwa im Fall des Sportartikelherstellers Asics. "Die Chancen stehen sehr gut, dass die Gerichte auch bei diesen Verfahren zugunsten der Onlinehändler entscheiden. Bald wird es nicht nur einschlägige Urteile, sondern nun auch eine Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes geben. Nicht zuletzt dank des nicht sehr kooperativen Verhaltens von Asics gegenüber dem Kartellamt", so Oliver Prothmann, Präsident des BVOH.

Der BVOH sammelt momentan jegliche Fakten zu Beschränkungen durch Asics und andere Hersteller bei seinen Mitgliedern und bei weiteren betroffenen Onlinehändlern. "Je mehr unterschiedliche Beispiele für ein rechtswidriges Verhalten durch Hersteller wir dokumentieren können, desto besser können unsere Juristen Rechtshilfe leisten", betont Prothmann.

Die endgültig formulierte Entscheidung des Bundeskartellamts wird nicht vor April 2015 erwartet, denn zunächst muss die Entscheidung mit einer ausführlichen Begründung formuliert und dann Asics zur Prüfung vorgelegt werden. Erst nach einer Stellungnahme seitens Asics kann das Bundeskartellamt die Entscheidung schließlich veröffentlichen.

Was macht der BVOH?


Der Bundesverband Onlinehandel e.V. versteht sich als Interessenvertreter der Unternehmer wie auch der Verbraucher im Onlinehandel. Ein weiteres wichtiges Ziel des BVOH ist die Steigerung der Akzeptanz und der Sicherheit im Online-Handel durch Einführung einheitlicher Standards. Der Verband sieht sich als Stimme der am Internethandel Beteiligten, so der Verbraucher, Unternehmer, Zulieferer, Ausrüster, Plattformen und Onlinemarktplätze.

Kommentar:

Ja und Nein. Verständnis haben muss man auch für Markenartikler, die viel Geld in den Aufbau von Bekanntheit und Vertrauen in ihre Marke gesteckt haben und nun steuern möchten, in welchem Umfeld die Verbraucher den Markenartikeln begegnen.

Das Bundeskartellamt muss nun abwägen zwischen den Interessen der Markenartikler und denen der Onlinehändler.

Dass es hier keinen win-win-Lösung geben wird, scheint naheliegend,

meint Ihr Thomas Beier

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: red | Kommentar: Thomas Beier | Foto: sbl0323, pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
  • Erstellt am 04.03.2015 - 18:12Uhr | Zuletzt geändert am 04.03.2015 - 19:28Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige