Rund ums Reise-Recht
Dresden. Die Feriensaison steht vor der Tür: Startschuss für Millionen von Pauschalreisen. Die Erwartungen der Reisenden an die schönsten Wochen des Jahres sind hoch. Bleiben die Leistungen des Reiseveranstalters jedoch hinter den berechtigten Erwartungen zurück, sollte der Reisende seine Rechte kennen und noch am Urlaubsort wahrnehmen.
Ratgeber zur Urlaubszeit neu aufgelegt
Dazu Sachsens Justizminister Geert Mackenroth: "Auch für die schönsten Wochen des Jahres gilt: Information ist das A und O. Mit den wichtigsten Regeln zum Reiserecht, die unsere kostenlose Broschüre enthält, sollte sich jeder Reisende rechtzeitig vertraut machen - damit zum Ärger nicht auch noch finanzieller Verlust hinzukommt."
Die neu aufgelegte Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz "Verbraucherschutz im Reiserecht" gibt einen Überblick über die wichtigsten Regeln zum Reiserecht. Sie zeigt auf, was in rechtlicher Hinsicht vor Antritt der Reise zu beachten ist und welche Rechte der Reisende hat, wenn er an der gebuchten Reise nicht teilnehmen kann oder will. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche bei Mängeln der Reise. Erhält der Reisende nicht die vereinbarten Leistungen, z.B. eine schlechtere Hotelkategorie, stellt ihm das Gesetz verschiedene Rechte zur Verfügung. Die Broschüre erläutert diese Ansprüche und legt dar, wie sie gegenüber dem Reiseveranstalter durchzusetzen sind.
Kostenloser Bezug:
1)
bei den Justizbehörden
2)
Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung
Hammerweg 30, 01127 Dresden,
Tel.: (0351) 2 10 36-71, -72
Fax:( 0351) 2 10 36-81
eMail: Publikationen@sachsen.de
3)
eingestellt ins Internet unter
http://www.justiz.sachsen.de
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- Quelle: /SMJus
- Erstellt am 30.06.2006 - 11:14Uhr | Zuletzt geändert am 24.10.2019 - 16:39Uhr
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