Schutzstreifen und Sperrungen in Görlitz

Görlitz, 31. März 2017. Das kommt öfter vor, als man glauben sollte: Wer sich konsequent an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung hält, fühlt sich als Außenseiter. Das kann jeder Kraftfahrer anhand eines Tempolimits leicht ausprobieren. Auch bei Schutzstreifen für Radfahrer ist das so. Wer beispielsweise den Streifen von Schlauroth in Richtung Rauschwalde beachtet, scheint ein Sonderling zu sein. Nun weist die Stadtverwaltung Görlitz das richtige Verhalten hin und will sogar ein Schild aufstellen.

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Hinweisschild kommt / Straßensperrungen

Thema: Umleitung Görlitz

Umleitung Görlitz

Wer sich die aktuellen Sperrungen und Umleitungen anschaut, kann unnötigen Fahrzeugverkehr vermeiden.

Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn werden in der Stadt Görlitz seit vielen Jahren verwendet und nach Möglichkeit bei Straßenbauvorhaben oder Decklagenerneuerungen auch eingesetzt. Mit der StVO-Novelle vom 1. September .2009 wurden die Beschränkungen hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten des Schutzstreifens deutlich gelockert. Bundesweit werden deshalb vielfach Schutzstreifen für Radfahrer in den Städten und Gemeinden markiert.

Was es bei Schutzstreifen für Radfahrer zu beachten gilt


Der Schutzstreifen ist Bestandteil der Fahrbahn und bekommt deshalb keine Radfahrer-Beschilderung, sondern nur das Sinnbild "Radfahrer", das in weißer Farbe auf die Fahrbahn aufgebracht wird. Die seitliche Begrenzung zur Restfahrbahn wird durch eine jeweils einen Meter lange gestrivhelte Markierung als Leitlinie vorgenommen.

Weil der Schutzstreifen ein Teil der Fahrbahn ist, gelten die üblichen Regeln für Fahrbahnen: Für auf der Fahrbahn fahrende Fahrzeuge gilt das Rechtsfahrgebot. Da der Schutzstreifen rechts auf der Fahrbahn markiert ist, besteht somit eine indirekte Benutzungspflicht für Radfahrer. Dies ist in der Praxis kein Problem, da Radfahrer ohnehin rechts fahren und den Schutzstreifen nutzen.

Da sich dieses Gebot einzig und allein aus dem Rechtsfahrgebot ableitet, gelten auch weitere Einschränkungen des Rechtsfahrgebotes:

  • Zum Überholen und Linksabbiegen darf man den Schutzstreifen selbstverständlich verlassen.
  • Abstands-Gebot: Sowohl zu parkenden Autos (aufklappende Türen) als auch zum Fahrbahnrand (Sturzgefahr) muss man einen hinreichenden Seitenabstand halten. Die Breite der Schutzstreifen beträgt zwischen eineinviertel und anderthalb Metern.
  • Der Schutzstreifen ist in Fahrtrichtung zu benutzen. Oft wird deshalb auch zur Verdeutlichung für Radfahrer ein kleiner weißer Pfeil für die Fahrtrichtung mit markiert.

Und Kraftfahrzeuge?

Kraftfahrzeuge sollen den Schutzstreifen üblicherweise nicht befahren, dürfen es aber ausnahmsweise, beispielsweise zum Ausweichen bei Gegenverkehr.

Dies ist in der StVO in der Anlage 3 zum Thema Zeichen 340 Leitlinie formuliert:
  1. Fahrzeugführer dürfen Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr (Radverkehr) gefährdet wird.
  2. Fahrzeugführer dürfen auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Dabei dürfen Radfahrer nicht gefährdet werden.
  3. Fahrzeugführer dürfen auf durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken.
In der Stadt Görlitz allerdings ist immer wieder zu sehen, dass durch Pkw-Nutzer der Schutzstreifen ohne Grund oder, wie es in der StVO formuliert ist, ohne Bedarf befahren wird.

Der Zwischenraum zwischen Schutzstreifenmarkierung der einen Seite und der anderen Fahrbahnseite bzw. bis zum Bordstein ist regelmäßig mindestens viereinhalb Meter breit, oft sogar deutlich mehr. Somit braucht man auch bei Pkw im Gegenverkehr nicht auf den Schutzstreifen auszuweichen.

Um das zu verdeutlichen, wird demnächst ein Hinweisschild (Abbildung) auf der Reichenbacher Straße in Richtung Kreisverkehr aufgestellt.

Baustellen und Straßensperrungen in Görlitz

Auf der Kränzelstraße und der Handwerk genannten Straße kommt es am 1. April 2017 zu Dreharbeiten. Es herrschen Vollsperrung und Halteverbot.

Hingegen wird die Weberstraße an diesem Tag wegen der Dreharbeiten nur immer wieder mal gesperrt.

Am 3. und 4. April ereilt die Sattigstraße zwischen der Kunnerwitzer Straße und der Melanchthonstraße das Filmschicksal: Haltverbot und Intervallsperrungen sind angesagt.

Andere Gründe für Verkehrseinschränkungen gibt es auf der Rosenstraße, der Jüdenstraße und der Hellen Gasse: Hier erfolgt eine grabenlose Kanalsanierung. Das dauert vom 3. bis zum 21. April 2017, begleitet von Haltverbot während der Arbeitszeit und Vollsperrung der Fahrbahn entsprechend des Baufortschritts.

Haltverbot gibt es am 5. April 2017 auf der Konsulstraße zwischen Postplatz und Konsulplatz.

Auf der Christoph-Lüders-Straße wird im bereich der Kreuzung Zeppelinstraße (B 99) vom 3. bis zum 28. April 2017 ein Kanal repariert. Dazu wird zwischen der Cottbusser Straße und der Zeppelinstraße die Fahrbahn halbseitig gesperrt.
Der stadteinwärtige Verkehr wird über die Hilgerstraße und die Rauschwalder Straße umgeleitet. Dazu wird im Kreuzungsbereich der Zeppelinstraße zur Christoph-Lüders-Straße eine mobile Verkehrsampel aufgestellt. Die Einbahnstraßenregelung auf der Hilgerstraße wird umgekehrt, die Bautzener Straße zwischen der Leipziger Straße und der Landeskronstraße zur Einbahnstraße stadteinwärts.

Auf der Jochmannstraße läuft der Filmdreh am 5. April 2017 ab 10 Uhr bis 2 Uhr morgens. Die Fahrbahn wird immer wieder mal kurzzeitig gesperrt.

In Höhe des Grundstücks Marienaue 1c schließlich wird wegen der Wasser- und Abwasserleitungen gebuddelt, Vollsperrung vom 4. bis zum 13. April 2017.

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  • Quelle: red | Bildquelle: Stadtverwaltung Görlitz
  • Erstellt am 30.03.2017 - 11:23Uhr | Zuletzt geändert am 30.03.2017 - 23:17Uhr
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